In Berlin kommt es zu einer Reihe von Verbrechen, mit dessen Aufklärung Polizeiinspektor Lohmann (Otto Wernicke) beauftragt wird. Schnell findet er auch erste Hinweise, die zu einem potentiellen Täter führen. Allerdings ergibt dies alles keinen Sinn, da dieser seit Jahren in einer Haftanstalt sitzt - es handelt sich um "Dr. Mabuse" (Rudolf Klein-Rogge)...
Der Wert des Films ist gar nicht zu überschätzen. Denn etliche Szenen wurden zu Marksteinen des Action- und des Horrorfilms späterer Jahre und Jahrzehnte. Auch das Genre selbst – zwischen Crime, Horror und Mystery – erhielt durch den Film einen mächtigen Schub nach vorne.
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Kritik der FILMSTARTS-Redaktion
5,0
Meisterwerk
Das Testament des Dr. Mabuse
Von Ulrich Behrens
Kein geringerer als Propagandaminister Goebbels selbst soll persönlich für das Verbot von Fritz Langs „Das Testament des Dr. Mabuse“ gesorgt haben, weil dieser Film beweise, „dass eine bis zum äußerten entschlossene Gruppe von Männern, wenn sie es nur ernstlich will, durchaus dazu imstande ist, jeden Staat aus den Angeln zu heben“. Diese Begründung hätte ebenso gut auf die Machtübernahme Hitlers selbst gemünzt sein können. Und nach dem zweiten Weltkrieg hatte auch Lang selbst erklärt, der Film sei gegen die Nazis gerichtet gewesen. Tatsächlich könnte man den Streifen so interpretieren. Es bleibt aber zweifelhaft, ob der eher unpolitische Fritz Lang während der Entstehung des Films tatsächlich an die Nazis gedacht hatte. Denn der erste Teil der Mabuse-Saga war bereits 1922 zu einer Zeit, als von Hitler noch nicht viel zu bemerken war, ebenfalls nach einem Roman Norbert Jacques, unter dem