Die „Star Wars“-Saga ist eine der am meisten zitierten Filmreihen und wie viele Leser*innen dieser Seite wissen dürften, bietet sie auch seit Jahren verlässlichen Zündstoff für Internet-Diskussionen darüber, welche der Filme denn nun gelungen sind und welche nicht. Der enorme kulturelle Einfluss von „Star Wars“ zeigt sich nun auch daran, dass es die Saga bis in einen US-Gerichtsprozess geschafft hat, der eigentlich gar nichts mit dem von George Lucas geschaffenen und inzwischen an Disney verkauften Franchise zu tun hat.
Der Prozess hat eigentlich nicht mit "Star Wars" zu tun…
In besagtem Gerichtsprozess ging es um die Frage, ob die Firma ConAgra Foods das Recht hat, darüber zu entscheiden, ob ein „100% natürlich“-Label auf Flaschen der Firma Wesson Oil kommt, obwohl Wesson Oil mittlerweile gar nicht mehr zu ConAgra Foods gehört. Es ist eine Frage der Zuständigkeit, zu der der Richter Kenneth K. Lee an einem US-Bundesberufungsgericht diese in einem offiziellen Gerichtsdokument veröffentlichte Meinung vertritt:
Wesson Oil habe hier keine Entscheidungsgewalt mehr, genauso wenig, wie George Lucas bei „Star Wars“ noch irgendwas zu melden hat.
... aber der Richter schlägt trotzdem die Brücke zur Saga
Richter Kenneth K. Lee nutzt „Star Wars“ also zur Veranschaulichung und tatsächlich liest sich sein juristischer Text zumindest an diesen Stellen auch für Laien sehr verständlich. Auf Seite 26 heißt es: „Einfach gesagt kann der neue Eigentümer von Wesson Oil – Richardson – zu jeder Zeit wieder damit anfangen, das ‚100% natürlich‘-Label zu verwenden. (…) Der vormalige Eigentümer ConAgra hat faktisch zugestimmt, nichts zu tun, wozu ihm die Macht fehlt. Das wäre sonst, als würde George Lucas versprechen, dass keine weiteren mittelmäßigen und schundigen ‚Star Wars’-Sequels mehr kommen, kurz nachdem er das Franchise an Disney verkauft hat. So ein Versprechen wäre illusorisch*.“
An dieser Stelle hätte der Vergleich zu Ende sein können. Wir hätten verstanden: ConAgra hat keine Macht mehr, George Lucas auch nicht. Alles klar. Aber Richter Kenneth K. Lee konnte sich eine Fußnote nicht verkneifen, und diese Fußnote ist ein Stich gegen zwei unter Fans ohnehin umstrittene neuere „Star Wars“-Filme. Denn welche Teile der Richter für „mittelmäßige und miese ‚Star Wars’-Sequels“ hält, macht er extra noch in einer Fußnote (!) deutlich: „Die letzten Jedi“ und „Der Aufstieg Skywalkers“!
Autsch.
Wir lernen: Nicht mal juristische Texte sind dieser Tage vor der ewigen Diskussion, welche „Star Wars“-Filme denn nun gut sind und welche nicht, sicher. „Star Wars“ ist überall.
J.J. Abrams gesteht wohl Fehler bei "Star Wars" ein: Einen Plan zu haben, ist wichtig!