In „Lockout“ bekommt ein von Guy Pearce („Memento“) gespielter Straftäter in der fernen Zukunft eine weitere Chance. Als die Tochter (Maggie Grace) des US-Präsidenten nämlich in die Hand von Gefängnisinsassen in einem futuristischen Knast im Weltall gelangt, soll er sie befreien...
Womöglich kommt euch schon beim Lesen dieser kurzen Inhaltsangabe folgender Gedanke in den Sinn: Das klingt verdächtig nach der Story des Kultfilms „Die Klapperschlange“! Auch wir haben in unserer Kritik auf die Gemeinsamkeiten hingewiesen und kamen dabei zum Eindruck: „Da hat das offensichtliche Vorbild, John Carpenters 'Die Klapperschlange', deutlich mehr zu bieten.“
Das Besondere in diesem Fall: Während solche Ähnlichkeiten in Hollywood sehr oft vorkommen und dann am Ende nur von Kritik und Publikum bemängelt werden, ging Carpenter hier in die Offensive – und bei dem daraus folgenden Verfahren hat sich der hinter „Lockout“ steckende Produzent Luc Besson kräftig verzockt.
Zurzeit können Prime-Video-Kund*innen den Film auf dem Channel Filmtastic schauen – mit einem 7-tägigen Probe-Abo sogar völlig kostenlos:
"Lockout"-Klage: Beim 2. Prozess wurde es richtig teuer
John Carpenter strengte in Frankreich, wo Luc Bessons Firma EuroCorp. beheimatet ist, eine Klage an. Auch wenn „Lockout“ von Stephen Saint Leger und James Mather inszeniert wurde, nahm er vor allem Besson ins Visier. Der produzierte mit seiner Firma schließlich nicht nur den Film, sondern erfand laut den Credits von „Lockout“ auch die Story.
Dass diese nur ein Plagiat von Carpenters Film sei, entschied dann 2015 ein französisches Gericht. Besson müsse 80.000 € zahlen. Das Geld sollte an Carpenter, dessen Drehbuchautor Nick Castle sowie ihren Filmverleih StudioCanal gehen. Doch Besson wollte sich das nicht gefallen lassen. Er ging in die nächste Instanz, wo sein Anwaltsteam unter anderem damit argumentierte, dass der durch Klassiker wie „Leon, der Profi“ als „eines von Frankreichs größten Talenten aller Zeiten“ bekannte Besson es gar nicht nötig habe, eine Story zu kopieren.
Der zweite Prozess war allerdings keine gute Idee. Denn das neue Gericht stellte nicht nur fest, dass „zentrale Elemente massiv kopiert“ seien, sondern war der Meinung, dass der Schaden in der ersten Instanz viel zu niedrig bemessen worden sei. Man erhöhte den Schadenersatzanspruch um mehr als das Fünffache. Besson musste so am Ende 465.000 € zahlen – immerhin nicht annähernd die über zwei Millionen Euro, die Carpenter gefordert hatte.
Übrigens ist „Lockout“ nicht der erste Film, bei dem sich Besson mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert sah – auch sein Sci-Fi-Klassiker „Das fünfte Element“ wurde auf mehr als 22 Millionen Dollar Euro verklagt, wie ihr hier nachlesen könnt:
Auf mehr als 22 Millionen Euro verklagt: Einem der größten Science-Fiction-Kulthits der 1990er wurde vorgeworfen, eine Kopie zu seinDies ist eine aktualisierte Wiederveröffentlichung eines bereits auf FILMSTARTS erschienenen Artikels.
*Bei dem Link zum Angebot von Amazon handelt es sich um einen sogenannten Affiliate-Link. Bei einem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Provision.