Alles begann 2009 mit einem harmlosen Spaß: Im Internetforum Something Awful postete Eric Knudsen unter dem Usernamen Victor Surge seinen Beitrag zu einem Photoshop-Wettbewerb. Die menschenähnliche Horror-Kreatur „Slender Man“ war geboren und wurde schon schnell zu einer modernen Art der urbanen Legende. Es folgten populäre Videospiele und nun auch der langersehnte Horrorfilm „Slender Man“.
Doch der Produktionsfirma Sony Pictures bereiten kurz vor der geplanten Veröffentlichung nun nicht etwa drohende schwache Besucherzahlen oder schlechte Presse Kopfzerbrechen, sondern mit Phame Factory ein konkurrierendes Unternehmen. Die in Texas ansässige Frima plante nämlich auch einen Film lose basierend auf dem Internetphänomen. Doch dann flatterten ihnen zahlreiche Unterlassungserklärungen von Sony ins Haus. Denn der Medienkonzern sicherte sich schließlich die Rechte an Eric Knudsens fiktivem Horrormonster und sieht diese nun durch Phame Factorys Projekt „Flay“ verletzt.
Der Fall "Slender Man"
Allerdings klagt nun, wie der Hollywood Reporter berichtet, nicht der Riese Sony, sondern die kleine Produktionsfirma Phame Factory. Habe man sich doch nur an einer Legende, einem Allgemeingut, orientiert. Sonys Anspruch auf die alleinige Verwendung des Slender Man sei laut Phame Factory entweder unbestimmt, beziehe sich auf ein nicht zu schützendes lizenzfreies Werk oder erfülle nicht die rechltichen Voraussetzungen, um überhaubt urheberrechtlich geschützt zu sein.
Sony wiederum beruft sich darauf, dass Eric Knudsen seine Figur 2010 bereits als seine Schöpfung registrieren und somit urheberrechtlich schützen ließ und man selbst die Rechte nun nach allen Vorschriften legal erworben habe. Phame Factorys Frage hingegen, welche besonderen Eigenschaften des „Slender Man“ denn diesem Urheberrecht unterliegen, weicht die Anwältin von Sony laut dem Hollywood Reporter kontinuierlich aus.
Jetzt steht der Fall also in Texas vor Gericht und es wird sich zeigen, wer den nun tatsächlich die Rechte an dem Internetphänomen hat und ob überhaupt jemand daran die Rechte haben kann. Spannend könnte im Lauf der Verhandlung auch werden, dass neben Knudson auch noch weitere Personen an der Legende vom Slender Man strickten und rechtlich durchaus auch einen Teilanspruch auf die Sage um das geisterähnliche Wesen haben könnten.
Sonys neuem Horrorfilm sollte der aktuelle Gerichtsstreit allerdings keinen Schaden bringen, „Slender Man“ seht ihr ab dem 23. August 2018 in den deutschen Kinos.