Am 31. März 2016 trug Jan Böhmermann in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Schmähgedicht vor, als Teil eines längeren Beitrags, um die Grenzen von Satire aufzuzeigen. Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan sah sich durch den Vortrag beleidigt, was zu heftigen Debatten und Diskussionen und schließlich sogar zu einer strafrechtlichen Ermittlung gegen Jan Böhmermann führte. Diese löste der türkische Staatspräsident aus, in dem er am 8. April 2016 Strafantrag wegen Beleidigung nach § 185 StGB stellte. Zudem ermächtigte die deutsche Bundregierung nur wenige Tage später auch Ermittlungen wegen der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach § 103 StGB. Dies hatte die türkische Regierung verlangt.
Die Ermittlungsbehörden kamen nun aber zu dem Schluss, dass strafbare Handlungen durch Jan Böhmermann „nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“ seien. Es gebe zudem keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer Personen, die vielleicht an der Sendung mitgewirkt haben. Daher wurde das gesamte Verfahren eingestellt.