Mit „Winnetou und Old Shatterhand“, „Winnetou und der Schatz im Silbersee“ und „Winnetous Tod“ produziert die Rat Pack Filmproduktion für RTL drei neue Filme um den legendären Indianerhäuptling. Doch dem Karl-May-Verlag gibt es in darin zu viele Freiheiten gegenüber den Originalromanen. So wird unter anderem bemängelt, dass die Figur des Old Shatterhand massiv geändert werde. Dieser sei zu Beginn ein Farmer, der auf dem Land der Apachen lebt. Auch sei „Winnetou“ nicht mehr ein Name, sondern werde zur bloßen Bezeichnung für einen Indianerhäuptling.
Der Verlag klagte und berief sich auf sein Titelschutzrecht. Wie SpiegelOnline berichtet, gab das Landgericht Nürnberg-Fürth der Klage nun statt und entschied, dass es nicht erlaubt sei, Filme, die mit den Geschichten Karl Mays nichts oder fast nichts zu tun haben, unter diesen Titeln zu veröffentlichen. Da die Filme so stark von den Romanvorlagen abweichen, könne nicht mehr von einer Verfilmung dieser gesprochen werde. Da eine Verwechslungsgefahr bestehe, habe der Verlag einen Unterlassungsanspruch. Ob die Rat Pack Filmproduktion in die nächste Instanz geht oder man gemeinsam mit RTL andere Titel wählt, ist noch nicht bekannt.
Philipp Stölzl („Der Medicus“) inszeniert die neuen „Winnetou“-Filme. Nik Xhelilaj spielt den legendären Apachen-Häuptling, Wotan Wilke Möhring seinen Blutsbruder Old Shatterhand. Zudem gehören unter anderem Milan Peschel, Jürgen Vogel, Fahri Yardim, „Er ist wieder“-Star Oliver Masucci sowie die bereits an den Originalfilmen beteiligten Götz George, Mario Adorf und Terence Hill zur Besetzung. Eine Ausstrahlung des Dreiteilers ist für 2016 geplant.