Anfang des Jahres sorgte eine Lehrerin der Columbus East High School in Ohio für ziemliches Aufsehen: Die damalige Vertretungslehrerin Sheila Kearns hatte mehreren Klassen an der Schule den überaus gewalttätigen Horrorfilm "22 Ways to Die" (im Original: "The ABC's of Death") gezeigt und damit eine Welle der Empörung ausgelöst, denn bei dem Film handelt es sich, wie der Name schon vermuten lässt, um keinen für den Unterricht und schon gar nicht für Minderjährige geeigneten Horrorfilm, in dem in der Originalversion 26 Arten zu sterben gezeigt werden, teils auf sehr skurrile und entsetzliche Art und Weise. Die Eltern der betroffenen Jugendlichen im Alter zwischen 14-18 Jahren verklagten die Lehrerin, woraufhin sie suspendiert und vor Gericht gestellt wurde. Nach ihrem Schuldspruch im Januar, wurde am Mittwoch nun das Strafmaß bekanntgegeben. Laut der Chicago Tribune muss Kearns für die "Verbreitung von schädlichem Material" eine 90-tägige Gefängnisstrafe absitzen. Die restlichen 3 Jahre der zu verbüßenden Strafe, werden auf Bewährung ausgesetzt.
Einer der Produzenten des Films äußerte sich nun öffentlich zu dem Vorfall (via twichfilm). Seiner Meinung nach sei das Strafmaß oder die Tatsache, dass überhaupt ein Strafantrag gestellt wurde ziemlich unfassbar: "Wenn ich ehrlich bin, als ich hörte, dass die Vertretungslehrerin Sheila Kearns sich für das Zeigen des Anthologie-Horror-Projekts 'The ABCs of Death' – einem Projekt bei dem ich als Produzent mitbeteiligt war – vor Gericht verantworten sollte, war meine erste Reaktion, die von neugieriger Ungläubigkeit", so der Produzent. Jedoch heißt es weiter, dass er keinesfalls die Tat an sich verteidigen oder rechtfertigen wolle, denn was die 58-jährige Kearns getan habe sei mehr als dumm gewesen. So könne er, der selber Vater von einem 14-jährigen Sohn und einer 9-jährigen Tochter sei, den Ärger der Eltern komplett verstehen und wäre an ihrer Stelle genauso empört und verärgert über die "Grobe Fehleinschätzung" der Lehrerin. Zwar sei der als Produzent des Films, der u. a. auf dem Toronto International Film Festival gezeigt wurde, stolz auf das Projekt, jedoch wäre das R-Rating (keine Freigabe an Jugendliche unter 17 Jahren) berechtigt und hätte von der Lehrerin respektiert werden müssen.
Trotz seines Verständnisses für eine Bestrafung der Lehrerin, hält er eine Gefängnisstrafe für extrem und unangebracht: "Eine Gefängnisstrafe? Im Ernst? Das ist einfach verrückt. Was Kearns getan hat, war dumm, nicht kriminell. In einer Welt, in der so viele verurteilte gewalttätige Straftäter niemals das Innere einer Zelle sehen, soll diese Frau nun neunzig Tage im Gefängnis verbringen, weil sie einen Film gezeigt hat, den jeder dieser Schüler sich auf legalem Wege hätte besorgen können? Das ist Wahnsinn."
Vor der Verurteilung mussten die Juroren "22 Ways to Die", der in Deutschland nur in der gekürzten Fassung (mit dem Kennzeichen "FSK 18") erhältlich ist, selber sehen und den Inhalt auf verstörende Szenen prüfen.