Es sorgte für mächtige Aufsehen, als vor wenigen Tagen bekannt wurde, dass die Filmmusik von „Dune: Part Two“ nicht für die Oscars zugelassen ist. Dazu müssen wir mit einer Klarstellung beginnen: Es wurde fälschlicherweise (auch von uns, aber auch in den Hollywood-Original-Quellen) berichtet, dass der Sci-Fi-Hit in der Oscar-Kategorie für den besten Score ausgeschlossen wurde. Das ist noch nicht passiert. Es gibt bislang nur ein Gutachten, dass der Score nicht zugelassen werden darf, weil er eine zentrale Regel der Academy of Motion Picture Arts and Sciences verletzt.
Diese besagt: „In Fällen von Sequels und Franchises aus jeglichen Medien darf der Score nicht mehr als 20 % bereits existierender Themen und Musik aus vorherigen Scores des Franchises beinhalten.“ Es wird behauptet, dass die Musik zu viele Elemente aus dem ersten Teil „Dune“ enthält, diese 20 % überschreitet – und deshalb nicht ins Rennen gehen darf. Doch dieses Gutachten ist noch kein offizieller Ausschluss.
Die Academy muss noch entscheiden!
Das hinter der „Dune“-Reihe steckende Studio Warner ist weiter fest entschlossen, die Musik von „Dune: Part Two“ ins Oscar-Rennen zu schicken. Im Rahmen der Award-Season-Werbekampagne des Studios wird explizit auch die Musik erwähnt. Diese wurde auch für die Oscars eingereicht. Laut dem Branchenmagazin Variety haben die zuständigen Gremien bei der Academy noch nicht über die Einreichung der Musik für „Dune: Part Two“ entschieden.
Womöglich fällt diese Entscheidung erst im Dezember. Ab dem 9. Dezember 2024 beginnt der Wahlprozess für die sogenannte Oscar-Shortlist. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Academy idealerweise bereits entschieden haben, dass Zimmers Musik zulässig oder eben nicht wählbar ist. Spätestens mit der Bekanntgabe der 20 Filmmusiken, die sich Hoffnung auf eine der begehrten Goldjungen-Nominierungen machen dürfen, wissen wir es dann. Diese erfolgt am 17. Dezember 2024.
Zimmer und Villeneuve argumentieren: "Dune: Part Two" ist kein Sequel
Für Regisseur Denis Villeneuve und Komponist Hans Zimmer ist die Lage klar: Die Musik ist zulässig. Ihre Begründung gegenüber Variety ist dabei auf den ersten Blick aber etwas ungewöhnlich. Denn „Dune: Part Two“ sei gar kein Sequel:
„Es heißt ‚Dune: Part Two‛ und nicht ‚Dune 2‛“, erklärt Zimmer so. „Die Geschichte beginnt genau in dem Moment, in dem der erste Film endet. Wir befinden uns weiterhin in dieser Geschichte und mit diesen Figuren, und es wäre unklug und völlig uncinematisch, neue Musik-Themen für die Figuren zu schreiben, anstatt die existierenden Themen weiter auszubauen“, begründet er, dass es nur logisch sei, dass sich musikalische Elemente aus „Dune“ wiederholen.
Villeneuve teilt die Argumentation, dass sein Film kein Sequel ist, sondern nur die Komplettierung der Roman-Adaption. Er erklärt zudem, dass der Ausbau der existierenden Musik-Themen auch preiswürdig ist, weil es am Ende zu einem neuen Werk führt: „Ich war dabei, als Hans die Musik geschrieben hat, und er hat eine enorme Menge an Musik komponiert. ‚Part Two‘ ist eine neue Filmmusik. Ich akzeptiere das nicht, denn es ist eine der schönsten Kompositionen, die Hans je geschrieben hat, und ich würde es mir wünschen, dass sie zumindest in Betracht gezogen wird.“ Für Villeneuve ist daher klar, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist: „Ich glaube, es ist noch nicht vorbei“, will er so noch keinen Schlussstrich unter die Frage ziehen, ob die Musik von „Dune: Part Two“ bei den Oscar-Wahlen zugelassen wird.
Hans Zimmer könnte übrigens selbst bei einem Ausschluss eine Oscar-Nominierung bekommen. Auch seine Musik zu Steve McQueens Kriegsdrama „Blitz“ wird für eine Nominierung gehandelt. Diese könnt ihr ab dem heutigen 7. November 2024 auch in den deutschen Kinos bewundern. Hier ist schon einmal der Trailer: