Mein Konto
    Erzählt der Netflix-Mega-Hit doch keine wahre Geschichte? Klage gegen "Rentierbaby" wird zugelassen
    Markus Trutt
    Markus Trutt
    -Redakteur
    Vom Spurenverwischen mit Dexter bis zu Weltraum-Abenteuern mit Picard. Markus hat ein Herz für Serien aller Art – und schüttet es gern in Artikeln aus.

    In der Netflix-Miniserie „Rentierbaby“ hat Autor und Comedian Richard Gadd seine eigenen traumatischen Stalking-Erlebnisse verarbeitet. Die echte Stalkerin hinter dem Fall hat das Ganze jedoch angefochten – und dabei nun einen ersten Erfolg verbucht.

    Netflix

    Rentierbaby“ war in diesem Jahr für Netflix ein absoluter Mega-Hit. Die für ein überschaubares Budget produzierte Miniserie wurde jüngst nicht nur mit vier Emmys ausgezeichnet, sondern ergatterte sich vorher auch bereits einen Platz unter den zehn meistgestreamten englischsprachigen Serien auf Netflix überhaupt. Auch wenn sie wenig später von der dritten Staffel „Bridgerton“ schon wieder aus der Top-10 vertrieben wurde, steht fest: „Rentierbaby“ hat bei den Netflix-Abonnent*innen zweifellos einen Nerv getroffen.

    Und das dürfte nicht zuletzt den der Serie zugrundeliegenden Hintergründen geschuldet sein. „Rentierbaby“ basiert nämlich auf den wahren Erlebnissen von Schauspieler und Comedian Richard Gadd, der jahrelang von einer Stalkerin belästigt wurde und in der von ihm persönlich geschriebenen Serie selbst die Hauptrolle bekleidet. Obwohl Gadd die Namen der Figuren und Details geändert sowie Dinge fiktionalisiert hat, hat es nicht lange gedauert, bis Zuschauer und Zuschauerinnen auf die Spur der echten Stalkerin gekommen sind, die in der Serie als Vorlage für die Rolle der Martha (gespielt von Jessica Gunning) dient.

    Fiona Harvey heißt die Frau, die sich letztlich selbst in der Öffentlichkeit dazu bekannt hat, als Inspiration für „Rentierbaby“ genutzt worden zu sein – und sich folglich vielen Diffamierungen und Drohungen ausgesetzt sah. Harvey widersprach den geschilderten Ereignissen in der Serie nicht nur lautstark, sondern hat bereits vor einigen Monaten Klage gegen Netflix wegen Diffamierung, absichtlichem Verursachen von emotionalem Leid, Fahrlässigkeit und Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte eingereicht. Als Schadensersatz forderte sie deshalb mindestens 170 Millionen Dollar vom Streamingriesen.

    Fiona Harvey darf ihre "Rentierbaby"-Klage vor Gericht bringen

    Noch ist hier nichts final entschieden, doch einen ersten kleinen Erfolg konnte Harvey nun in der Tat feiern. Ein US-Richter hat jetzt nämlich geurteilt, dass „Rentierbaby“ fälschlicherweise als wahre Geschichte bezeichnet wird und bezieht sich dabei auf die Einblendung zu Beginn der Folgen, wo explizit „This is a true story“ (also „Dies ist eine wahre Geschichte“) zu lesen ist – etwas, womit Richard Gadd laut eigener Aussage übrigens gehadert, worauf Netflix aber letztlich bestanden hat.

    Dabei fußt das Richterurteil nicht primär auf den in „Rentierbaby“ geschilderten Stalking-Vorfällen, auch wenn man durchaus zu dem Schluss kam, dass die gezeigten Taten in der Serie schlimmer seien als die nichtsdestotrotz verwerflichen mutmaßlichen Taten der echten „Martha“. Größter Knackpunkt war aber offenbar, dass Martha in der Serie zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde, während Gadd gegen Fiona Harvey zwar eine einstweilige Verfügung erwirkte, sie aber nie im Gefängnis landete. Die Serie bekommt somit einen endgültigeren Abschluss, in diesem Zusammenfang erklärte Gadd jedoch bereits zum Serien-Release, dass es in der Realität nicht so war, da er jemanden, der mental dermaßen angeknackst sei, nicht hinter Gitter bringen wollte.

    Die echte "Martha" wurde nie verurteilt

    „Vor Gericht besteht ein großer Unterschied zwischen Stalking und wegen Stalking verurteilt sein“, erklärte der erwähnte Richter nun aber seine Entscheidung, der Verleumdungsklage von Fiona Harvey gegen Netflix (in Teilen) stattzugeben. Zwar wurden die Vorwürfe der Fahrlässigkeit, der Verletzung der Persönlichkeitsrechte und die Forderung nach Strafschadensersatz (in der Rechtsprechung etwas, das über den bloßen Schadensersatz für einen tatsächlich erlittenen Schaden hinausgeht) abgewiesen. Jedoch darf Harvey ihre Klage wegen der absichtlichen Verursachung von emotionalem Leid weiterverfolgen.

    Und genau das muss hier noch einmal betont werden: Bei der besagten Entscheidung des Richters ging es noch nicht um ein finales Urteil in einem Gerichtsprozess, sondern lediglich um die Entscheidung, ob der Klage überhaupt stattgegeben und der Fall vor Gericht gebracht werden kann. Wie Fiona Harvey hier nun weiterverfährt und ob Netflix die Einblendung „Dies ist eine wahre Geschichte“ (im Gegensatz etwa zu dem von vielen anderen Filmen und Serien gern genutzten und weniger verfänglichen Label „inspiriert von wahren Ereignissen“) letztlich zum Verhängnis wird, bleibt nun abzuwarten.

    Kritik gab es für Netflix kürzlich übrigens auch bei der Porträtierung eines anderen wahren Falls in der Serie „Monster: Die Geschichte von Lyle und Erik Menendez“. Mehr dazu erfahrt ihr hier:

    "Du solltest es dir ansehen": So reagieren die "Monster"-Stars auf die Kritik von einem der echten Menendez-Mörder

    facebook Tweet
    Ähnliche Nachrichten
    Das könnte dich auch interessieren
    Back to Top