Mein Konto
    Klage gegen Til Schweigers "Manta, Manta 2" – aber die Machtmissbrauchs-Vorwürfe haben nichts damit zu tun
    Julius Vietzen
    Julius Vietzen
    -Redakteur
    Julius ist bei FILMSTARTS zwar hauptsächlich für Superhelden, Science-Fiction und Fantasy zuständig, liebt aber auch Filme und Serien aus jedem anderen Genre.

    Erst vor wenigen Wochen standen „Manta, Manta - Zwoter Teil“, Regisseur und Hauptdarsteller Til Schweiger sowie Verleih Constantin Film massiv in der Kritik, nun gibt es neuen Ärger: Hätte die Fortsetzung eigentlich nie gedreht werden dürfen?

    Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, haben Drehbuchautor Stefan Cantz und seine Anwälte beim Landgericht München I Klage gegen die Produktionsfirma Constantin Film eingereicht, die sowohl „Manta, Manta“ als auch „Manta, Manta - Zwoter Teil“ in die Kinos gebracht hat. Anders als man angesichts der zahlreichen Vorwürfe gegen Til Schweiger glauben könnte, hat dessen mutmaßliches Verhalten am Set jedoch nichts damit zu tun – es geht aber dennoch um ein bekanntes Problem.

    Drehbuchautor verklagt Constantin Film

    Stefan Cantz hat nämlich anno 1991 das Drehbuch zum ersten „Manta, Manta“ geschrieben und klagt nun „wegen Nachvergütungsanspruch und Verletzung des Bearbeitungsrechts“: Er möchte zum einen nachträglich noch mehr und besser für seine Arbeit an „Manta, Manta“ entlohnt werden, indem er an den Einnahmen beteiligt wird. Seine Vergütung damals stünde in einem Missverhältnis zum Erfolg des Films, der 1991 mehr als eine Million Menschen in die deutschen Kinos lockte.

    Zum anderen sei er weder von Schweiger noch von Constantin darüber informiert worden, dass eine Fortsetzung gedreht werde (nämich „Manta, Manta 2“), so Cantz. Constantin habe aber nicht das Recht eine Fortsetzung zu drehen, sondern hätte lediglich ein Remake von „Manta, Manta“ produzieren dürfen. Daher klagt der Drehbuchautor nun auf Schadenersatz.

    Faire Bezahlung – ein Thema in Deutschland und in Hollywood

    Die ganze Sache erinnert einerseits an ein anderes Verfahren, das bereits seit 2018 läuft: Drehbuchautorin Anika Decker klagte damals wegen der von ihr (mit-)geschriebenen Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ gegen Schweigers Produktionsfirma Barefoot und Verleih Warner. Auch hier geht es um das Missverhältnis zwischen den Einnahmen des Films und der Vergütung der Autorin.

    Andererseits drängt sich natürlich auch ein Vergleich mit dem aktuellen Streik der Writers Guild Of America (WGA) in Hollywood auf, bei dem sich die Drehbuchautor*innen ebenfalls für bessere Bezahlung und eine fairere Gewinnbeteiligung einsetzen. Schließlich sagt Cantz der Süddeutschen Zeitung zu den Gründen für seine Klage:

    „Der Vorgang ist leider ein typisches Beispiel dafür, wie man in der deutschen Filmindustrie mit Drehbuchautoren umgeht. Das ärgert mich und dagegen möchte ich ein Zeichen setzen. Meine Hoffnung ist, dass diese Klage auch andere Autoren motiviert, sich in dieser Branche nicht alles gefallen zu lassen. Man kann sich wehren.“

    Auf jeden Fall bedeutet diese Klage neuen Ärger für „Manta, Manta 2“, für Til Schweiger und für Constantin Film. Schon zuvor hatte der Spiegel über zahlreiche Vorwürfe gegen Til Schweiger berichtet – unter anderem wegen Macht- und Alkoholmissbrauch, Gewalt und Sexismus am Set vieler seiner Filme, darunter auch „Manta, Manta – Zwoter Teil“.

    Nach "Manta, Manta 2": Der neue Film von und mit Til Schweiger kommt noch dieses Jahr!

    facebook Tweet
    Ähnliche Nachrichten
    Das könnte dich auch interessieren
    Back to Top