Peter Jackson und seine „Herr der Ringe“-Co-Autorinnen Fran Walsh und Philippa Boyens habe eine Stellungnahme veröffentlicht, um dem Arzt beizuspringen, der in der Türkei gerade vor Gericht steht. Den Mann könnte eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren erwarten, weil er in sozialen Netzwerken Bildgegenüberstellungen gepostet hat, die Präsident Recep Tayyip Erdogan und angeblich Gollum zeigen. Vor Gericht sagen in diesen Tagen sogar mehrere Experten zu diesem Thema aus. Die wahren Experten Jackson und Co. wurden aber nicht geladen und äußern sich daher nun in einer Stellungnahme. Kern ihrer Aussage ist dabei: Die Anklage ist allein deswegen schon völlig falsch, da Erdogan gar nicht mit Gollum verglichen wird.
So heißt es in der Stellungnahme von Jackson, Walsh und Boyens (via Deadline): „Wenn die Bilder, die wir gesehen haben, wirklich die Basis der türkischen Anklage bilden, können wir ganz deutlich feststellen: Keines dieser Bilder zeigt die als Gollum bekannte Figur. Es sind alles Bilder der Figur Smeagol.“
Damit könne auch keine Beleidigung des türkischen Präsidenten gegeben sein, denn „Smeagol ist eine liebeswerte Figur. Smeagol lügt nicht, betrügt nicht und manipuliert andere nicht. Er ist nicht böse, hinterhältig oder fies. Diese Persönlichkeitszüge gehören zu Gollum, der nie mit Smeagol verwechselt werden sollte. Smeagol würde niemals davon träumen, Macht über jene auszuüben, die schwächer als er selbst sind. Er ist kein Bully. Er ist in Wirklichkeit sehr liebenswert. Darum haben sich Zuschauer auf der ganzen Welt für ihn erwärmt.“
Während man in die Aussagen von Jackson und Co. sehr einfach – allein durch die Aufzählung bewusst gewählter Charakteristika – eine Kritik an dem türkischen Präsidenten hineininterpretieren kann, dürften sie vor allem dem Anwalt des Angeklagten helfen. Wie Deadline berichtet, versuchte der seine Verteidigung nämlich zuerst auf dem Recht auf freie Meinungsäußerung aufzubauen – was ja auch nahe liegt. Doch da er einsehen musste, dass er damit keinen Erfolg hat, basiert seine Verteidigung nun darauf, feststellen zu lassen, dass keine Beleidigung vorliegt, weil es keinen Vergleich mit einer bösen Figur gibt. Deswegen hört das Gericht in dieser Woche mehrere Experten, darunter Filmwissenschaftler und Verhaltenspsychologen zu dem Sachverhalt an.