Die Unrated-Fassung des Horror-Schockers "Saw VII - Vollendung" (lief im Kino unter dem Titel "Saw 3D -Vollendung") wurde am 5. April 2012 auf Anordnung des Amtsgerichts Tiergarten beschlagnahmt. Der zuständige Richter erkannte eine "Gewaltverherrlichung" nach Paragraf §131 des StGB. Das Urteil kommt ein wenig überraschend, nachdem die Juristenkommission der SPIO dem Abschluss des Psycho-Thriller-Franchise "keine schwere Jugendgefährdung" attestierte und kein anderer Teil der Serie beschlagnahmt wurde.
Indiziert wurde "Saw VII" bereits im September 2011 und durfte somit nicht mehr öffentlich beworben werden. Durch die Beschlagnahme darf der Film nun auch nicht mehr verkauft bzw. vorrätig gehalten werden.
Die Beschlagnahme betrifft nur die Unrated-Version der Einzel-DVD und Blu-ray sowie die "Limited Collector's Edition". Der Film erschien auch in einer geschnittenen Version in Deutschland, die laut Schnittberichte lediglich 76 Sekunden (bei 12 Schnitten) kürzer ist als die Unrated und sogar noch (unwesentlich) mehr Gewalt bietet als die Kinofassung.
In "Saw VII" bringen die grauenhaften Jigsaw-Spiele ein weiteres Mal ihre Opfer an die Grenzen ihrer Leidensfähigkeit - und darüber hinaus.