Damit das gleich mal klar ist: Wir beschweren uns keinesfalls darüber, dass der nächste Woche in den deutschen Kinos startende Action-Reißer „Tal der Skorpione“ in seiner ungeschnittenen Director’s-Cut-Fassung eine Freigabe ab 18 Jahren erhalten hat. Kommt ja selten genug vor, dass sich deutsche Filmemacher wie in diesem Fall Patrick Roy Beckert mal trauen, es auf der Leinwand richtig krachen zu lassen – dann soll man sie bitte auch nicht direkt wieder zurückpfeifen.
Zugleich fragt man sich bei einem kurzen Blick auf die technischen Daten aber schon: Muss ein solches Trash-Fest mit C-Prominenz von Ralf Richter bis Manuela Schäfer wirklich 131 Minuten lang sein? Das erscheint doch sehr exzessiv – und das haben offenbar auch die Produzenten selbst so gesehen, weshalb sie einige Zeit nach der FSK-18-Freigabe für den Director’s Cut noch einmal eine gut 25 Minuten kürzere Fassung (mit denselben brutalen Szenen) eingereicht haben. Nicht nur fordert man den Fans so weniger Geduld ab, es ist auch viel leichter, den Film überhaupt in die Kinos zu bekommen, wenn er keine Überlänge hat. Ergibt künstlerisch und geschäftsmäßig total Sinn.
Aber dann die große Überraschung: Die gekürzte Fassung hat von der FSK keine Freigabe erhalten. Sprich: Ungeschnitten darf der Film ins Kino, geschnitten hingegen nicht (zumindest nicht ohne weiteres). Hä?
Ja, was denn nun?
Da das (nicht nur) im ersten Moment ziemlich widersinnig klingt, haben wir einfach mal bei der FSK nachgefragt, wurden dort aber direkt an den Verleih Busch Media weiterverwiesen. Dessen Geschäftsführer Simon Busch hat uns die Situation dann auch sehr ausführlich erklärt. Auch die Begründung der FSK hat er uns im Wortlaut geschickt, allerdings mit der Bitte, diese nicht wörtlich zu zitieren. Hier also erst mal seine allgemeine Erklärung zu den sich vermeintlich widersprechenden FSK-Entscheidungen:
„In erster Linie scheint das damit begründet zu sein, dass beide Fassungen von unterschiedlichen Gremien geprüft wurden. Während das Gremium, das den Director’s Cut geprüft hat, zu der Auffassung kam, dass die Gewalt so übersteigert inszeniert sei, dass eine jugendgefährdende Wirkung ausgeschlossen werden könne, war das zweite Gremium der Ansicht, dass hier womöglich eine schwere Jugendgefährdung vorliege.
Natürlich sind diese Gewaltszenen in beiden Fassungen identisch. In der Director’s-Cut-Fassung, die wir im Kino zeigen, sind sogar noch zusätzliche Szenen mit Gewaltspitzen vorhanden. Wir gehen davon aus, dass es einfach aufgrund zweier verschiedener Gremien mit unterschiedlicher Zusammensetzung zu unterschiedlichen Entscheidungen kam. Solche Entscheidungen sind ja immer subjektiv. Ungewöhnlich ist jedoch, dass ein Komitee einstimmig eine angebliche schwere Jugendgefährdung attestiert hat, für die es eigentlich klare Indizien gibt, die unserer Meinung hier nicht zutreffen.“
Zudem haben wir auch nachgefragt, warum denn überhaupt noch eine kürzere Version eingereicht wurde, wo doch die längere Fassung schon die FSK-18-Freigabe in der Tasche hatte:
„Die kurze Fassung wurde zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht. Das hatte zwei Gründe: Zum einen wollen wir eine etwas ‚straffere‘ Version haben, die sich auf das Wesentliche konzentriert. 130 Minuten sind ja ganz schön lang. Zum anderen ist es bei einer Laufzeit von mehr als 120 Minuten schwerer, an die Kinos zu vermieten, da es bei Überlänge für die Kinos problematisch wird, zwei Vorstellungen pro Abend zu spielen.“
„Tal der Skorpione“ läuft – ungeschnitten und ab 18 – ab dem 20. Juni 2019 in den deutschen Kinos. Bereits am kommenden Montag, den 17. Juni, findet die Weltpremiere in Berlin in Anwesenheit der Stars statt.