Wie der Hollywood Reporter zuerst berichtete, hat der Kinderbuchverlag Chooseco Klage gegen Netflix eingereicht. Die seit dem heutigen 11. Januar 2019 beim Gericht in Vermont anhängige, 15 Seiten umfassende Klageschrift ist auch online zu finden. Netflix wird darin unter anderem vorgeworfen, die Marke der Kläger zu verletzen. Doch was ist genau passiert? Dazu müssen wir erst einmal noch kurz erklären, was es mit dem interaktiven Netflix-Film „Black Mirror: Bandersnatch“ auf sich hat und was die „Choose Your Own Adventure“-Bücher sind, bevor wir die einzelnen Vorwürfe gegen Netflix erklären können.
Das ist "Bandersnatch"
In diesem Film entwickelt der junge Programmierer Stefan (Fionn Whitehead) ein Computerspiel, das auf seinem Lieblingsbuch basiert. Buch wie Spiel lassen den Leser bzw. den Spieler immer Entscheidungen treffen, durch die es anders weitergeht. Genau das könnt ihr als Zuschauer auch und so immer wieder die Handlungen von Stefan lenken und Entscheidungen für ihn treffen. So gibt es am Ende ganz viele verschiedene Abläufe des Films.
Das ist "Choose Your Own Adventure"
Die Bücher der „Choose Your Own Adventure“-Reihe (wörtlich übersetzt: „Wähle dein eigenes Abenteuer“) haben genau dasselbe Prinzip. Die in den USA seit 1979 erscheinende, mittlerweile fast 200 Bücher umfassende Reihe gehörte in den 80er und 90er Jahren dort zu den beliebtesten Kinderbuchreihen überhaupt. Auch hier muss der Leser Entscheidungen treffen, basierend darauf an einer anderen Stelle weiterlesen und kann so ganz verschiedene Handlungsverläufe und Enden erleben. In der Reihe „1000 Gefahren - Du Entscheidest Selbst!“ erschienen auch einige der Storys übersetzt ins Deutsche.
Dass Netflix und die „Choose Your Own Adventure“-Bücher nun auf ein und demselben Prinzip basieren, reicht natürlich für eine Klage noch nicht aus. Doch der Buchverlag führt einige weitere Punkte aus, die wir euch kurz vorstellen wollen. Nach Meinung der Klägerseite führen all diese Punkte gemeinsam dazu, dass der Anspruch berechtigt ist.
Die Klage
Netflix zitiert die Bücher
Zum einen nutze Netflix bewusst die populäre Buchreihe. Wenn Stefan zu Beginn des Films seinem Vater am Frühstückstisch erklärt, was er da für ein Buch habe, auf dem sein Videospiel „Bandersnatch“ basiert, verweist er in der englischen Originalfassung explizit auf die Buchreihe: „Es ist ein ‚Choose Your Own Adventure‘-Buch“, sagt Stefan so. Die Formulierung „Choose Your Own Adventure“ ist in den Netflix-Untertiteln sogar in Anführungszeichen gesetzt, woraus der Verlag ableitet: „Bandersnatch“ soll als Buch der „Choose Your Own Adventure“-Reihe dargestellt werden.
Netflix wollte die Lizenz
Netflix sei dies auch klar gewesen. Deswegen habe der Streamingdienst auch den Buchverlag kontaktiert, um die Rechte an „Choose Your Own Adventure“ zu bekommen. Es habe längere Verhandlungen zwischen beiden Seiten gegeben, die aber zu keinem Ergebnis führten. Stattdessen hat Filmverleih Fox die Rechte erworben und arbeitet seit einiger Zeit an einer möglichen Kinoreihe.
Netflix verwirrt die Zuschauer
Weiterhin sorge Netflix für eine Verwirrung der Zuschauer. Viele glauben angeblich, dass „Bandersnatch“ Teil der in den USA extrem populären „Choose Your Own Adventure“-Reihe sei. In den Sozialen Medien herrsche deswegen große Verwirrung.
Netflix beschädigt die Kindermarke
Das führt direkt zum nächsten Punkt: Netflix beschädige die Marke. „Choose Your Own Adventure“ richtet sich nämlich komplett an Kinder. Die Themen der Bücher sind allesamt kinderfreundlich. „Black Mirror: Bandersnatch“ ist es nicht. Der Film ist teilweise düster, es wird getötet (durchaus brutal) und es werden Drogen konsumiert. Das habe bereits zu einem großen Schaden der Marke geführt.
Das wollen die Kläger
Die Kläger merken weiter an, dass sie Netflix bereits im Vorfeld kontaktiert haben, um den Film zu verhindern. Dies führte nicht zum Erfolg, sodass sie sich nun zur Klage gezwungen sahen. Netflix soll nicht nur die Anwaltskosten tragen, sondern auch mindestens 25 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen oder die Einnahmen aus „Bandersnatch“ abführen, wenn diese höher liegen.
Netflix hat bislang noch nicht auf die Klage reagiert.