In der Beamtennation Deutschland ist es selbstverständlich nicht erlaubt, seinem Kind einfach irgendeinen Namen zu geben. Und wahrscheinlich ist das ganz gut so, irgendjemand muss die armen Kleinen ja vor ihren Eltern schützen. Wenn man sich also einen nicht gängigen Namen für sein Baby aussucht, muss dieser vom Standesamt erst einmal genehmigt werden. Und mit was für unfassbaren Namen sich die Beamten dabei mitunter auseinandersetzen müssen, ist tatsächlich mehr als absurd. Wir haben deshalb mit Christoph Maria Herbst („Er ist wieder da“) den Test gemacht: Kann er bei von uns vorgegebenen Namen richtig raten, ob der entsprechende Name in Deutschland genehmigt oder abgelehnt wurde? Hättet ihr besser, schlechter oder genauso gut abgeschnitten wie der „Stromberg“-Star?
Darum geht’s in "Der Vorname"
Eigentlich beginnt alles ganz harmlos. Der Literaturprofessor Stephan Berger (Christoph Maria Herbst) und seine Frau Elisabeth Berger-Böttcher (Caroline Peters) veranstalten ein Abendessen, zu dem neben dem klassischen Musiker René (Justus von Dohnányi) auch Elisabeths jüngerer Bruder Thomas (Florian David Fitz) und seine schwangere Freundin Anna (Janina Uhse) eingeladen sind. Allerdings nimmt der Abend eine dramatische Wendung, als Thomas plötzlich mitten im Gespräch die Bombe platzen lässt, dass Anna und er ihren Sohn Adolf nennen wollen. Vor allem Stephan ist damit überhaupt nicht einverstanden – und zweifelt bald sogar an Thomas‘ Geisteszustand. Die Diskussionen werden heftiger und die Situation eskaliert zunehmend…
„Der Vorname“ ist das deutsche Remake des gleichnamigen französischen Originals aus dem Jahr 2011 und läuft seit dem 18. Oktober 2018 in den deutschen Kinos. Und wenn euch interessiert, wie uns die Komödie von Sönke Wortmann („Sommerfest“) gefallen hat, könnt ihr das natürlich in unserer ausführlichen Kritik zum Film nachlesen:
Der Vorname