Wie die Kommission für Jugendmedienschutz bekanntgab, soll ProSieben eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro zahlen, weil der Sender eine Episode von „Akte X“ zu einer zu frühen Uhrzeit gezeigt hat. Die zuständige Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg müsse den Beschluss der Kommission nun nur noch umsetzen.
Beanstandet wird die Ausstrahlung der „Akte X“-Episode „Gründer Mutation“ am 15. Februar 2016 ab 21.15 Uhr. In der Episode untersuchen Scully und Mulder den mysteriösen Selbstmord eines Wissenschaftlers und stoßen dabei auf ein Labor, in dem scheinbar seit vielen Jahren Genexperimente durchgeführt und Kreaturen mit gefährlichen Fähigkeiten geschaffen wurden.
Pikant ist, dass man sich bei ProSieben möglicherweise bewusst über ein Gutachten der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen hinweggesetzt hat. Diese stellte bei einer Vorabprüfung der englischsprachigen Fassung fest, dass die Folge erst für Altersgruppe ab 16 Jahren freigegeben ist und daher erst ab 22 Uhr gesendet werden darf. Wie Kommission für Jugendmedienschutz in einer Pressemitteilung bekanntgab, fällt es „besonders ins Gewicht“, dass dieses Gutachten nicht beachtet wurde. Zumal sich im Gutachten bereits der Hinweis befunden habe, dass „aufgrund der Machart, des Kontextes und der Thematik keine Schnittmöglichkeiten gesehen würden“.
Nach Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz ist daher natürlich auch „die deutschsprachige Schnittfassung des Senders geeignet, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen.“ Als Begründung nannte man das Zeigen „verschiedener drastischer Gewaltakte“, als Beispiele werden „eine Selbsttötung durch einen Brieföffner, ein Kaiserschnitt durch einen Messerstich in den Bauch oder die Tötung eines Vaters durch die schrillen Schreie seines eigenen Kindes“ angeführt. Die Episode bestehe somit „aus einer Aneinanderreihung düsterer und verstörender Bilder und Szenen, die unter 16-Jährige nachhaltig ängstigen können“. Darüber hinaus biete die Folge Anleihen an Horrorfilme.