Per Gesetz ist nun die Veröffentlichung audiovisuellen Materials russischen Ursprungs in der Ukraine geregelt. Wie u. a. Screendaily berichtet, wurde Anfang Juni 2015 ein Gesetz erlassen, das „zum Schutze des Informations-, TV- und Radio-Raums der Ukraine“ das Aufführen allen audiovisuellen Materials im ukrainischen Territorium verbietet, das in irgendeiner Weise zur Bewerbung, Verbreitung und Popularisierung u. a. der militärischen Apparate des Besetzerstaates dient. Als Ergänzung zu diesem Gesetz wurde laut der UNIAN Information Agency eine weitere Vorschrift erlassen, die die Ausstrahlung und Verbreitung aller nach dem 1. Januar 2014 in Russland produzierten Filme und TV-Serien verbietet. Laut Ukraine Today beläuft sich die Summe auf 162 filmische Werke. Dies betrifft nun auch das Drama „Under Electric Clouds“, das bei der Berlinale 2015 im Wettbewerb gezeigt wurde. In Russland ist der Film am 4. Juni 2015 in den Kinos gestartet.
Besonders bemerkenswert ist an dieser Tatsache, dass der Film eine russisch-ukrainisch-polnische Koproduktion ist. Doch obwohl die Ukraine das Drama koproduzierte und Teile des Filmmaterials in der Ukraine gedreht wurden, wie der Regisseur Alexey German gegenüber der RIA Novosti news agency bestätigte, ist „Under Electric Clouds“ von dem Bann betroffen. German im Interview: „Es gab Gespräche über die Veröffentlichung, aber nun wird er in der Ukraine nicht gezeigt und derzeit habe ich keine Informationen von der ukrainischen Seite.“
In „Under Electric Clouds“ sind sieben Geschichten miteinander verwoben, die in surreale Landschaften eingebettet sind und Referenzen zur russischen Geschichte, Politik, Kunst, Literatur und Sozialstruktur aufweisen. Die Kameramänner Evgeniy Privin und Sergey Mikhalchuk wurden für ihre Leistung mit dem Silbernen Bären der Berlinale 2015 ausgezeichnet. Wann der Film bundesweit in Deutschland zu sehen sein wird, ist noch nicht bekannt.