Legendärer Zombie-Schocker nach 42 (!) Jahren endlich vom Index gestrichen: Weg für Neuveröffentlichung frei
Lutz Granert
Lutz Granert
-Freier Autor und Kritiker
In News und Reviews zu Genrefilmen zwischen Action, Horror, Sci-Fi und Thriller egal welcher Qualität ist Lutz zu Hause - wenn er nicht auf Wanderungen in der Natur unterwegs ist.

Einst verboten, nun komplett rehabilitiert: Der italienische Horror-Klassiker „Ein Zombie hing am Glockenseil“ könnte wie ein anderer Genre-Klassiker von Lucio Fulci bald erstmals legal und ungeschnitten in Deutschland erscheinen.

Der italienische Filmemacher Lucio Fulci ist mit seinen gorelastigen Zombie-Schockern bei Genre-Fans beliebt – und hatte es seit jeher schwer bei den deutschen Sittenwächtern. Schon sein mit reichlich Gore-Effekten auftrumpfender Horror-Klassiker „Woodoo – Schreckensinsel der Zombies“ schaffte es am 30. November 1979 nur geschnitten in die deutschen Kinos, bevor die ungekürzte Fassung des Films 1996 vom Amtsgericht Tiergarten wegen Gewaltverherrlichung (§131 StGB) bundesweit beschlagnahmt wurde.

Das Urteil währte jedoch zum Glück nicht ewig: Im Januar 2023 wurde verkündet, dass sowohl die Beschlagnahmung als auch die Indizierung der ungekürzten Fassung von „Woodoo – Schreckensinsel der Zombies“ aufgehoben wurden. So wurde der Weg freigemacht für eine Uncut-Neuveröffentlichung des Streifens als 4K-UHD in Deutschland.

Späte Rehabilitation des Klassikers "Ein Zombie hing am Glockenseil"

Einer ähnlich exklusiven und hochauflösenden Veröffentlichung, die sich an Filmfans und Sammler*innen richtet, steht nun auch bei einem weiteren Fulci-Klassiker nichts mehr im Wege. Wie durchs Portal Schnittberichte.com bekannt wurde, ist die Indizierung und Beschlagnahmung des Horrorthrillers „Ein Zombie hing am Glockenseil“ seit Januar 2025 aufgehoben.

Der Kultstreifen lief 1980 nach einer FSK-Prüfung in einer gekürzten Fassung in den deutschen Kinos an. Mit der erstmaligen Auswertung des Films auf Video erfolgte 1983, also vor 42 Jahren, eine Indizierung dieser ohnehin schon gekürzten Fassung.

Durch seine umfassende Erwähnung in der ZDF-Dokumentation „Mama, Papa, Zombie – Horror für den Hausgebrauch“, der den Schocker als Referenzbeispiel für fehlenden Jugendschutz auf dem damals noch neuen und verruchten Videomarkt heranzog, erlangte „Ein Zombie hing am Glockenseil“ große Bekanntheit – auch bei Jurist*innen.

1986 folgte dann durch das Amtsgericht München auch noch die Beschlagnahmung der ungekürzten Fassung nach dem berüchtigten §131 StGB. In dem Beschluss wurde in detaillierter Beschreibung eine bis heute legendäre Szene beanstandet, in der ein Bohrer in Nahaufnahme in den Schädel eines jungen Mannes eindringt. Noch bis ins Jahr 2018 wurden (Neu-)Veröffentlichungen des Films auf DVD immer wieder direkt indiziert. Damit ist es nun vorbei.

Jetzt ist also der Weg frei, „Ein Zombie hing am Glockenseil“ hierzulande endlich regulär und ungekürzt fürs Heimkino zu veröffentlichen. Noch ist nicht bekannt, welcher Anbieter wohl schon im Hintergrund plant, sich des Titels anzunehmen und wann eine schicke Veröffentlichung erfolgen könnte.

„Ein Zombie hing am Glockenseil“ ist nicht der einzige Horrorfilm, der im Januar 2025 vom Index gestrichen wurde. Erfahrt hier, welche Fortsetzung eines berühmten Franchise ab sofort ohne Auflagen komplett ungeschnitten veröffentlicht werden kann:

Horror-Hammer: Einer der härtesten Filme der 2000er ist nicht mehr indiziert – und könnte nun erstmals ungekürzt erscheinen

facebook Tweet
Ähnliche Nachrichten
Das könnte dich auch interessieren