In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar 2022 zeigte der deutsch-französische Kulturkanal ARTE George A. Romeros Horror-Klassiker „Zombie 2 - Day Of The Dead“ alias „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“. Die Ankündigung von der „unzensierten Originalversion“ machte uns stutzig. Immerhin landete das megabrutale Untoten-Spektakel in der Uncut-Version einst nicht bloß auf dem Index, sondern Fassungen des Horrorfilms wurde obendrein auch noch beschlagnahmt.
Und von einer Aufhebung oder nachträglichen Freigabe war uns nicht bekannt – doch auf eine solche verwies ARTE damals auf unsere Nachfrage. Der Sender teilte uns nämlich mit, „dass die Fassung nun ab 18 Jahren freigegeben und die Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien damit aufgehoben“ sei.
Doch offenbar kam es da zu einer Verwechslung im Dickicht der zahlreichen, verschiedenen und unterschiedlich stark gekürzten Versionen des Films, die teilweise auch eine FSK-Freigabe haben. Denn nun erklärte der Sender, dass die Ausstrahlung und Mediatheken-Veröffentlichung der ungekürzten Fassung von „Day Of The Dead“ ein Fehler gewesen sei.
Die neue Stellungnahme von ARTE
In einer Pressemitteilung heißt es: In der Nacht zum 28.01.2022 strahlte ARTE aufgrund eines bedauerlichen Versehens den Film “Zombie 2 - das letzte Kapitel“ von George A. Romero aus. Dieser Film wurde in Deutschland von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert, so dass seine Veröffentlichung in Deutschland, anders als in Frankreich, nicht erlaubt ist. ARTE bekennt sich selbstverständlich zu den Standards des Jugendmedienschutzes in Frankreich und Deutschland. Als der Fehler am 02.02.2022 bemerkt wurde, hat ARTE den Film unverzüglich aus der Mediathek genommen. Der Film ist nun weder in Deutschland noch in Frankreich über ARTE abrufbar.
Wir bedauern diesen Vorfall sehr und werden den Sachverhalt umfassend aufklären, so dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt.
"Zombie 2 – Day Of The Dead" weiter beschlagnahmt
Damit ist klar, dass es keinerlei Neuprüfung von „Day Of The Dead“ gab. Der Zombiefilm ist weiter nicht nur indiziert, sondern auch der Beschlagnahmebeschluss wegen Gewaltdarstellung nach §131 StGB existiert weiter. Letzter sorgt dafür, dass die ungekürzte Fassung in Deutschland nicht verbreitet werden darf, also selbst an Erwachsene nicht regulär verkauft werden darf.
Vielleicht setzt die Ausstrahlung auf ARTE nun ja eine neuerliche Diskussion darüber in Gang, ob es nicht einmal Zeit wäre, die Beschlagnahmung doch aufzuheben. Bei Vorgänger „Zombie – Dawn Of The Dead“ passierte das vor rund drei Jahren.
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