Im Jahr 2000 wurde die Horror-Action „Blade“ (1998) als jugendgefährdend eingestuft und landete daher auf dem Index. Nach zehn Jahren wurde der erste mögliche Antrag, die Indizierung aufzuheben, abgewiesen. Aber 19 Jahre nach der Indexierung warf die Bundesprüfstelle für jugendgefährdete Medien (BPjM) nun erneut einen prüfenden Blick auf die Marvel-Comicverfilmung von Stephen Norrington und entschied diesmal zugunsten der Uncut-Version, die ab sofort wieder öffentlich beworben und verkauft werden darf.
Landet ein Film nämlich auf dem Index, so ist er zwar nicht verboten, darf aber nicht mehr offen beworben und angeboten werden. Dadurch wird der Erwerb erschwert, da gerade besonders große Ketten die ungeschnittene Fassung des Films häufig nicht in ihr Sortiment aufnehmen.
"Blade" darf nun ungeschnitten Vampire jagen
Im ersten der drei „Blade“-Filme wird die Mutter von Eric Brooks (Wesley Snipes) von einem Vampir gebissen, während er noch im Mutterleib steckt. Daraufhin stirbt sie und ihr Sohn sinnt seitdem als Halbvampir Blade auf Rache für ihren Mord. Doch bald erklärt Deacon Frost (Stephen Dorff), der blutdurstige Anführer der Vampire, den Sterblichen den Krieg und Daywalker Blade muss eine weitaus größere Aufgabe bewältigen….
In der frei verkäufliche FSK 16-Fassung wurden insgesamt 74 Szenen und damit 9 Minuten und 37 Sekunden gekürzt. Nun ist es endlich wieder problemlos möglich, sich die Brutalitäten in voller Länge reinzuziehen. 2010 wurde die Aufhebung der Indizierung mit der Begründung abgelehnt, dass die im Film präsentierte Gewalt noch verrohend wirke.
„Blade II“ von Guillermo del Toro und „Blade: Trinity“ von David S. Goyer” sind ohne Kürzungen ab 18 Jahren freigegeben, standen aber nie auf dem Index.