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    Vor Gericht enthüllt: Harrison Ford hätte bei seinem Unfall am Set von "Star Wars - Das Erwachen der Macht" sterben können

    Bei den Dreharbeiten zu „Star Wars 7“ verletzte sich Han-Solo-Darsteller Harrison Ford, aktuell wird der Fall wegen mangelnden Arbeitsschutzes vor Gericht verhandelt. Dabei stellte sich heraus: Ford hätte bei dem Unfall auch sterben können.

    Walt Disney Company

    Am 12. Juni 2014 verletzte sich Harrison Ford am Set von „Star Wars: Episode VII - Das Erwachen der Macht“ in den britischen Pinewood Studios (wir berichteten). Erst nach einigem Hin und Her (und einige Tage später) stellte sich heraus, dass die Verletzung doch schwerer war als zuerst bekannt und dass sich Ford dabei sogar das Bein gebrochen hatte. Und damit noch nicht genug: Aktuell wird der Fall vor dem Milton Keynes Magistrates Court nahe London verhandelt und wie die Staatsanwaltschaft darlegte, hätte der Han-Solo-Darsteller bei dem Unfall durchaus auch sterben können (via The Guardian).

    Der Unfall ereignete sich auf dem Set des Innenraums des Millennium Falken. Harrison Ford probte dort eine Szene, bei der seine Figur Han Solo durch eine hydraulische Tür tritt. Ford ging durch die Tür und betätigte einen Schalter, um die Tür zu schließen, allerdings in der Annahme, dass das Set momentan nicht in Betrieb sei und die Tür folglich nicht schließen würde. Allerdings wurde die Tür wohl von einer anderen Person ferngesteuert und als Ford sich gerade umgedreht hatte und wieder zurück auf seine Anfangsposition ging, schloss sich die Tür, traf ihn in der Beckengegend und drückte ihn zu Boden, wobei er sich dann das Bein brach.

    Für den zuständigen Staatsanwalt Andrew Marshall ist Ford damit aber noch glimpflich davongekommen: Schlimmeres sei nur verhindert worden, weil Ford nicht alleine am Set war und ein Notschalter rechtzeitig betätigt wurde. Dennoch sei der Schauspieler durch die gefährlichen Umstände am Set in Lebensgefahr gewesen. Auch die britische Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive kritisierte die Sicherheitsmaßnahmen vor Ort und sprach von einem „absehbaren Unfall“. Die Wucht, mit der Ford getroffen wurde, sei in etwa so groß gewesen, als wäre er von einem Kleinwagen getroffen worden. Die zuständige Produktionsfirma Foodles Production (UK) Ltd., eine Tochterfirma von Disney, plädierte zwar auf schuldig, was Nachlässigkeit beim Arbeitsschutz betrifft, widersprach allerdings der Behauptung, dass Harrison Ford oder ein anderer Darsteller in Lebensgefahr geschwebt hätten. Das Urteil wird am 22. August 2016 vor dem Aylesbury Crown Court gesprochen.

    Die Dreharbeiten zu „Star Wars 8“ sind kürzlich zu Ende gegangen, glücklicherweise ohne dass es währenddessen zu solchen oder ähnlichen Unfällen kam. Deutscher Kinostart ist der 14. Dezember 2017. Auch vom Set des Spin-offs „Rogue One: A Star Wars Story“ sind keine Unfälle bekannt, der erste sogenannte „Star Wars“-Anthology-Film startet bereits dieses Jahr in den deutschen Kinos: Am 15. Dezember 2016 ist es so weit.

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