Stan Lee Media, Inc. hat eine Klage gegen Disney und Marvel eingereicht, in der es um die Rechte an den Comicfiguren von Stan Lee geht. Laut dieser Klage habe Stan Lee im Jahre 1998 einen Vertrag mit dem Vorgänger der SLMI unterschrieben, in dem er die Rechte an jeglichen seiner Comicfiguren (vergangenen und zukünftigen) an die Firma abtrat. Im Gegenzug dafür habe Lee Aktienanteile der Firma erhalten, die allerdings im Jahr 2000 nahezu wertlos wurden, als der Börsencrash dafür sorgte, dass die Firma 2001 beinahe Bankrott ging.
Stan Lee habe daraufhin im Jahr 2008 die Rechte an den Figuren erneut verkauft, und zwar an Marvel, die gemeinsam mit Disney die sehr erfolgreichen Verfilmungen der Comics wie "Iron Man", "Thor" und "The Avengers", dessen Einnahmen kürzlich die 1,5-Milliarden-Dollar-Grenze überschritten, realisierten. Laut der SLMI habe Stan Lee die Rechte an den Figuren zum Zeitpunkt der Unterschrift mit Marvel aber überhaupt nicht besessen. Stattdessen seien diese weiterhin in Besitz der SLMI gewesen und somit unrechtmäßig an Marvel und Disney verkauft worden. Die SLMI möchte nun vor Gericht beweisen, dass die Rechte für die Figuren von Stan Lee weiterhin bei ihr liegt, sowie die volle Kontrolle über alle Figuren zurück erlangen.
Im schlimmsten Fall könnte dies dazu führen, dass die entsprechenden Filme, die von Marvel seit dieser Vertragsunterzeichnung veröffentlicht wurden, allesamt als Kopierrechtsverletzung gelten würden, was vor allem bei einem derart hohen Profit sicherlich schwerwiegende Folgen für die Studios haben könnte. Beispielsweise durften einige von Alfred Hitchcocks bekanntesten Filmen ("Cocktail für eine Leiche", "Vertigo") aufgrund eines Kopierrechtsstreits teilweise mehr als 20 Jahre nicht gezeigt und verkauft werden. Noch kann die Klage jedoch auch abgewiesen werden und selbst wenn es zu einem Prozess kommt, könnten sich die Parteien auch auf eine finanzielle Beteiligung der SLMI einigen. Inwiefern sich dies auf die aktuellen Pläne für die weiteren Fortsetzungen der Comic-Verfilmungen auswirkt, beispielsweise ob die Veröffentlichungen aufgrund des Prozesses verzögert werden, ist derzeit noch nicht bekannt.