In „The People’s Joker“ erzählt Transgender-Filmemacherin Vera Drew eine fiktionalisierte und im DC-Universum angesiedelte (!) Version ihrer eigenen Lebensgeschichte. Den Joker lernen wir hier zunächst als gebeutelten Jungen kennen, der sich in seinem Körper nicht wohl fühlt und später in einem Gotham City, in dem Batman so gut wie jede öffentliche Komik kriminalisiert hat, versucht, eine Comedy-Karriere zu starten.
Der Film ist dabei nicht nur ein queerer Low-Budget-Coming-of-Age-Film, sondern auch eine Parodie auf das Batman-Universum mit vielen Anspielungen auf frühere Joker-Auftritte und allerlei anderen DC-Referenzen. Schon im Trailer werden so etwa auch Jared Letos und Joaquin Phoenix‘ Joker-Interpretationen aufs Korn genommen. In ebenjenem Trailer ist auch schon schwarz auf weiß zu lesen, dass weder die Comic-Schmiede DC noch dessen Mutter-Konzern Warner Bros. Discovery das Werk autorisiert hat.
Dennoch feierte „The People’s Joker“ nun seine Weltpremiere auf dem renommierten Toronto International Film Festival (TIFF), das derzeit in Kanada stattfindet. Doch bei dieser einen Vorführung wird es (zumindest vorerst) bleiben. Wie US-Branchenblätter übereinstimmend berichten, haben Vera Drew und ihr Team den Film wegen Rechtefragen aus dem Festival zurückgezogen, obwohl dort eigentlich noch drei weitere Vorstellungen geplant waren.
Details zu den Hintergründen dieser Entscheidung gibt es bisher nicht. Der Verdacht liegt aber natürlich nahe, dass Warner wegen unerlaubter Nutzung der hauseigenen Marken mit einer Unterlassungsaufforderung um die Ecke gekommen ist. Eine offizielle Bestätigung dessen steht aber noch aus. Bislang hat sich das Unternehmen nicht öffentlich zu dem Projekt und den nun abgesagten Vorführungen geäußert.
Wie konnte der "People's Joker" überhaupt gedreht werden?
Warum aber konnte es bei dieser augenscheinlich so klaren Lage überhaupt zu einer Umsetzung und Vorführung von „The People’s Joker“ kommen? Vera Drew beruft sich bei ihrem Projekt auf die unter anderem in den USA anwendbare Fair-Use-Doktrin. Diese besagt, dass urheberrechtlich geschütztes Material in einem gewissen Rahmen zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung oder der Wissenschaft genutzt werden darf.
Das schließt etwa auch Parodien mit ein, die dafür aber sehr eng mit dem Original verknüpft sein müssen. Ansonsten würden sie als nicht erlaubte Satire gelten. Drew betont außerdem, dass ihr Film, abgesehen von einigen Sequenzen mit lizenziertem Archivmaterial, komplett aus eigenen Aufnahmen und Animationen bestünde und die Nutzung geschützter Namen und Marken ausschließlich in einem autobiographischen Kontext geschehen sei. In einer früheren Schnittfassung noch verwendete Szenen aus „Joker“ mit Joaquin Phoenix wurden noch vor der Uraufführung entfernt.
Regisseurin hat schon mit Problemen gerechnet
Es kommt allerdings immer wieder zu Fällen, bei denen fraglich ist, ob sie wirklich die Fair-Use-Voraussetzungen erfüllen, und die deswegen dahingehend genauestens geprüft werden. Das dürfte nun auch im Fall von „The People’s Joker“ geschehen. Dass Vera Drew mit ihrem Film Probleme bekommen könnte, hatte sie selbst schon im Vorfeld der Weltpremiere mit einem etwas kryptischen Tweet angedeutet:
Nun bleibt abzuwarten, ob „The People’s Joker“ in der ursprünglichen oder vielleicht auch einer angepassten Form noch einmal das Licht der Öffentlichkeit erblicken wird. Einen neuen „Joker“-Film, den wir aber definitiv bald zu Gesicht bekommen werden, ist die Fortsetzung zum erwähnten Welt-Hit „Joker“ mit Joaquin Phoenix: „Joker 2: Folie À Deux“, bei dem es sich um ein Musical (!) mit Lady Gaga als Phoenix‘ Co-Star handeln wird, soll am 3. Oktober 2024 in den Kinos starten.
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