Die amerikanische Altersfreigabebehörde MPAA hat „Godzilla vs. Kong“ geprüft und mit einem sogenannten PG-13-Rating versehen. Dieser Warnhinweis an Eltern, dass die Inhalte für Kinder unter 13 Jahren nicht geeignet sein könnten, ist wenig überraschend, es ist die Standard-Freigabe für die meisten Blockbuster mit Action-Szenen. Doch für Filmfans ist es eine gute Nachricht.
Denn eine Prüfung durch die Freigabebehörde bedeutet, dass es überhaupt einen Film gibt, der geprüft werden konnte – auch irgendwelche Last-Minute-Nachdrehs sind wohl nicht mehr nötig, sondern man ist mit dem Ergebnis zufrieden.
Die durchaus sehr frühe Prüfung zeigt vor allem aber auch, dass Warner weiter plant, „Godzilla vs. Kong“ zeitnah in die Kinos zu bringen. Deswegen machen auch aktuell schon erste Konzeptbilder die Runde, die als kleiner Auftakt der Promo-Arbeit verstanden werden können.
"Godzilla Vs. Kong": So sieht der alte, bärtige (!) King Kong ausDieser Kinostart von „Godzilla vs. Kong“ soll am 19. November 2020 erfolgen – und wir erwarten auch, dass ein von Fans sehnlichst erwarteter erster Trailer bald kommt. Dass es den bislang noch nicht gibt, hat neben einer gewissen Termin-Unsicherheit vor allem mit den überall auf der Welt die vergangenen Monate geschlossenen Kinos zu tun.
Denn auch wenn die Online-Veröffentlichung immer wichtiger geworden ist, ist der beste Einsatz eines Trailers immer noch vor den potenziellen Kinogängern im Kino. Der Trailer zu „Tenet“ von Christopher Nolan bildete da nur eine Ausnahme, weil es keinen Film vorher gibt, vor dem der Trailer groß laufen könnte.
Wenn der Trailer dann wohl spätestens mit dem Kinostart von „Tenet“ Mitte Juli (sehr gut möglich aber auch vielleicht in abgespeckter Form vorher online) erscheint, dürfen wir uns auf reichlich Monster-Action freuen. Denn dass es beim Duell der beiden Giganten Godzilla und King Kong kracht, macht auch die Freigabebegründung der MPAA deutlich:
Neben kurzen Momenten von für Kinderohren nicht ganz passender Sprache wird das PG-13 nämlich auch mit „intensiven Szenen von Kreaturen-Gewalt/-Zerstörung“ begründet.
Teil 4 des MonsterVerse
„Godzilla vs. Kong“ ist übrigens der vierte Film des sogenannten MonsterVerse und die Fortsetzung der Ereignisse der Filme „Godzilla“ (2014)*, „Kong: Skull Island“ (2017)* und „Godzilla 2: King Of The Monsters“ (2019)*, die ihr alle bei Amazon Prime Video erwerben könnt, wenn ihr sie vorher noch einmal streamen wollt (die Links führen euch direkt zu Amazon).
„Godzilla“ gibt es daneben übrigens auch bei Netflix im Abo, „Godzilla 2: King Of The Monsters“ im Abo von Sky Ticket und Sky Go*.
*Bei den Links zu den Angeboten von Amazon und Sky handelt es sich um sogenannte Affiliate-Links. Bei einem Kauf über diese Links erhalten wir eine Provision.