Mein Konto
    "Pastewka"-Folge verboten – Amazon lässt sie trotzdem online

    Bevor „Pastewka“ am 25. Januar 2019 bei Amazon in die neunte Staffel geht, sorgt nun die vorherige Season der gefeierten Comedy-Serie noch einmal für Aufsehen: Eine Folge wurde nun wegen Schleichwerbung verboten.

    Amazon

    Mit der achten Staffel hat Online-Anbieter Amazon die einst bei Sat.1 gelaufene Comedyserie „Pastewka“ übernommen und im Januar 2018 nach über dreijähriger Pause zehn neue Folgen online gestellt. Schon damals sahen sich Amazon und die Produktionsfirma Brainpool mit ersten Vorwürfen wegen angeblicher Schleichwerbung konfrontiert. Und wie die Kollegen von DWDL nun berichten, wurde aus ebendiesem Grund eine Folge ein Jahr später jetzt tatsächlich von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) verboten.

    Das steckt hinter dem Verbot

    Bei der beanstandeten Folge handelt es sich um die Episode „Das Lied von Hals und Nase“, in der sich Hauptfigur Bastian (Bastian Pastewka) mit seinem Wohnwagen auf dem Parkplatz eines Media Marktes einquartiert und dort einen „Game Of Thrones“-Marathon einlegt. Mehrfach (so auch schon in der ersten Szene) ist die Front des Ladens inklusive Schriftzug groß zu sehen. Mehrere Szenen spielen dann auch innerhalb des Elektrogeschäfts. Damit sei die Folge von „häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind“, erklärt die BLM ihren Beschluss.

    Eine inhaltlich nicht hinreichend begründete Produktplatzierung, die absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen, aber nicht entsprechend gekennzeichnet ist, erfüllt die Vorraussetzungen für Schleichwerbung und wird für gewöhnlich mit Geld- oder Sachstrafen geahndet. Die BLM fordert nun die sofortige Entfernung der „Pastewka“-Folge aus dem Amazon-Angebot, eine nachträgliche Kennzeichnung als Dauerwerbesendung sei nicht ausreichend.

    Noch keine Reaktion von Amazon

    Eine Reaktion von Amazon blieb bislang aus. Derzeit kann die besagte Folge noch immer beim hauseigenen Streamingdienst Prime Video abgerufen werden. Für den Online-Händler besteht nun aber auch die Möglichkeit, rechtlich gegen die Entscheidung der BLM vorzugehen und entweder den gesamten Beschluss oder zumindest die sofortige Umsetzung der Forderung anzufechten, schließlich gilt es nachzuweisen, ob die Einbindung der Media-Markt-Filiale tatsächlich absichtlich zu Werbezwecken erfolgt ist. Brainpool wehrte sich aber schon vor einem Jahr gegen entsprechende Vorwürfe und erklärte, dass man einfach einen Elektromarkt gebraucht habe und für diesen ganz normal Miete gezahlt hätte. Eine weitere Zusammenarbeit oder Produktplatzierung hätte es nicht gegeben.

    Sollte das Gericht das anders sehen, falls Amazon den rechtlichen Weg wählt, führt für den Online-Riesen jedoch kein Weg daran vorbei, die vierte Folge der achten Staffel von der Plattform zu nehmen. Sollte es dazu kommen, gibt es für Fans aber immerhin ein kleines Trostpflaster: Schon am 25. Januar 2019 erscheint bei Prime Video die neunte Staffel mit zehn neuen Folgen – unc das hoffentlich eindeutig ohne Schleichwerbungd

    facebook Tweet
    Ähnliche Nachrichten
    Das könnte dich auch interessieren
    Back to Top