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    Sperrung von Kinox.to: Vodafone legt Berufung ein

    Das Landgericht München verhängte zuletzt eine einstweilige Verfügung gegen Vodafone. Der Internetanbieter musste daraufhin für seine Kunden den Zugang zur Seite Kinox.to sperren. Nun hat Vodafone Berufung gegen das Urteil eingelegt.

    Constantin Film

    Wir berichteten bereits im Februar, dass Constantin Film beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die den Internetanbieter Vodafone dazu verpflichtet, die Seite Kinox.to für seine Kunden zu sperren. Nun vermeldet heise online allerdings, dass Vodafone Berufung gegen den Beschluss eingelegt hat.

    Vodafone behauptet, dass die Sperrung erheblich in den die Netzinfrastruktur eingreifen würde und zudem die Rechte der Nutzer dadurch eingeschränkt wären. Eine Presseprecherin erklärt dazu: „Nach geltendem Recht kann Vodafone nicht verpflichtet werden, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen. Eine Sperrung darf nur aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage erfolgen.” Eine gerichtliche Klärung dieser will Vodafone jetzt erreichen. Denn mit dem Urheberrecht, welches in diesem Fall bei Constantin Film verletzt wurde (Auslöser war der Film „Fack ju Göhte 3”), und dem Recht der Informationsfreiheit, welches für Vodafone-Kunden zurzeit eingeschränkt ist, stehen sich zwei wichtige Rechte gegenüber.

    Illegales Streaming: Wir beantworten alle eure Fragen zur neuen Rechtslage nach dem EuGH-Urteil

    Wenn man als Vodafone-Kunde heute das illegale Streamingportal besuchen will, sieht man nur eine Meldung des Internetanbieters, die lautet: „Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruches vorläufig nicht verfügbar.” Auf Kinox.to ist es möglich, unzählige Filme, darunter auch aktuelle Kinotitel, kostenlos und illegal zu streamen. Früher war das Portal unter der Domain Kino.to bekannt, bis dieses 2011 endgültig abgeschaltet wurde und dessen Betreiber zu Haftstrafen verurteilt wurden. Seitdem können die Nutzer auf dem Nachfolgeportal Kinox.to ihre Filmen und Serien abrufen. Wie lange noch, ist allerdings fraglich, denn sollte Vodafone im Fall als Verlierer hervorgehen, könnten in Zukunft auch andere Betreiber zur Sperrung verdonnert werden.

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