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    Illegales Streaming: Wir beantworten alle eure Fragen zur neuen Rechtslage nach dem EuGH-Urteil

    Der EuGH hat mit einem Urteil die bisherige Rechtsansicht in Deutschland zum Streaming über Seiten wie kinox.to und Co. verändert. Dazu erreichten uns viele Fragen, die wir nun beantworten wollen.

    Webedia GmbH

    Wer sich Filme oder Serien aus illegalen Quellen per Stream im Internet anschaut, handelt rechtswidrig und begeht selbst eine Urheberrechtsverletzung. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in einem Urteil entschieden, über das wir am 26. April 2017 berichtet haben. Da uns dazu über unsere Seite, Facebook, Twitter und Co. zahlreiche Fragen erreichten, wollen wir euch diese im folgenden Artikel beantworten.

    1) Die Berichte sind doch alle übertrieben. Das Urteil betrifft doch nur einen holländischen Anbieter, gilt nur für diesen und ist für Deutschland nicht relevant. Oder doch?

    Doch, es ist auch für Deutschland relevant. Es ist richtig, dass es in dem von EuGH entschiedenen Fall um den Betreiber einer niederländischen Website ging, auf der ein Player angeboten wurde, mit dem man diverse Inhalte streamen konnte. Dagegen klagte eine niederländische Antipirateriegruppe. Bei der Vorlage an den EuGH wurde aber auch die allgemeine Frage gestellt, wie es mit dem Streaming von illegalen Inhalten aus dem Internet aussieht. Und dazu hat der EuGH klar und eindeutig Stellung bezogen und deutsche Gerichte werden dieser vorgegebenen Rechtsprechung folgen.

    2a) Gilt dies nur für Kinofilme oder auch für DVD-Veröffentlichungen, Serien etc.?

    Es gibt keine Unterscheidung und ist völlig unerheblich, wo und wie der Film zuerst erschien oder ob es sich um eine Serie bzw. eine Episode einer Serie handelt. Die Entscheidung handelt sogar ganz allgemein von illegalen Inhalten. So sind zum Beispiel auch illegale Streams von zum Beispiel Begegnungen der Fußball-Bundesliga oder der Champions League erfasst.

    2b) Wenn der Film nicht mehr im Kino läuft, aber noch nicht auf Blu-ray veröffentlicht wurde, darf ich ihn aber doch schauen, oder? Ich richte dann ja keinen Schaden an.

    Nein, das ändert nichts. Und um auf den Einwand mit dem „Schaden“ zu kommen: Auch die immer wieder geäußerte Schutzbehauptung, dass man für den Film niemals Geld im Kino gezahlt hätte oder sich die DVD/Blu-ray gekauft / geliehen hätte etc., hilft euch nicht weiter. Das ist genauso wenig relevant, wie das immer wieder gerne geäußerte Argument, dass man sich den Film auch noch einmal im Kino anschaue, wenn er gut ist, den Stream nur mal „zur ersten Test-Ansicht“ nutze.

    3) Es geht doch nur um die Leute, die den Stream erstellen und nicht um die Leute, die ihn schauen, oder?

    Nein, gerade da beschreitet das Urteil neue Wege. Das Anbieten solcher Streams war schon immer eine Urheberrechtsverletzung, die auch hart verfolgt wurde. Die Razzien gegen Anbieter solcher Portale wie kinox.to sorgten 2014 ja zum Beispiel für große Schlagzeilen. Neu ist nun, dass auch wirklich das reine Anschauen eines solchen Streams eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung ist, wegen der man abgemahnt werden kann. Übrigens ist erst das Streamen der Inhalte rechtswidrig. Wer nur kinox.to und Co. besucht oder via Google oder einen Link auf einer solchen Seite landet, muss dadurch alleine noch nichts befürchten.

    4) Aber woher soll ich wissen, dass Kinox.to oder Co. illegal sind? Die hosten doch selbst keine Filme, sondern verlinken nur auf Streams…

    Der große Fragepunkt an dem neuen Urteil ist unserer Meinung nach, dass die EuGH-Richter voraussetzen, dass man Kenntnis davon hatte oder gehabt haben müsste, dass der verbreitete Stream auch rechtswidrig war. Dies dürfte in Einzelfällen strittig sein. Bei Streams zu aktuellen Kinofilmen, die auch noch kostenlos sind und bei denen die Seite mit zahlreichen Werbe-Pop-Ups versehen ist, muss man unserer Ansicht nach aber einfach wissen, dass das nicht legal sein kann. Portale, die auf aktuelle Kinofilme verlinken, wie das angesprochene kinox.to, sind so offensichtlich illegal, dass man sich da nicht darauf berufen kann, von einer Legalität ausgegangen zu sein.

    5) Dann darf ich mir entsprechende Filme auf YouTube auch nicht mehr anschauen? / Aber ist es okay, wenn es den Film auf YouTube gibt?

    Diese Frage, die uns in verschiedenen Varianten am häufigsten erreichte, ist am schwersten zu beantworten. Wie schon bei der vorherigen Frage geschrieben, setzt der EuGH voraus, dass man Kenntnis davon hatte oder gehabt haben müsste, dass der verbreitete Stream auch rechtswidrig war. Bei einem etablierten Anbieter wie YouTube, der nachgewiesen auch sehr viele komplette Film legal anbietet und wo mögliche Verträge mit der Industrie bestehen sollten, muss man unserer Ansicht nach erst einmal davon ausgehen, dass der Stream legal ist. Daher sehen wir grundsätzlich keine Gefahr beim Anschauen auf YouTube. Im Einzelfall wird dies aber womöglich anders sein, wenn es zum Beispiel um einen ganz aktuellen Blockbuster geht, in dessen Videobeschreibung vielleicht sogar noch darauf hingewiesen wird, dass es nicht legal ist („Schnell anschauen, bevor es gelöscht wird“).

    6) Mich erwischt sowieso niemand. Wie wollen die an meine IP kommen?

    Da Nutzer meist nur über ihre IP-Adresse ermittelt werden können, ist sicher keine große Abmahnwelle als Folge des neuen Urteils zu erwarten, denn ja: Die Ermittlungen der IP-Adressen ist in diesen Fällen schwierig, denn die Anbieter der illegalen Streams werden sie wohl kaum herausgeben. Zudem darf der Internetprovider die IP-Adresse seiner Nutzer nur noch sieben Tage speichern. Selbst wenn ein Rechteinhaber also an die IP-Adresse kommt, kann er nur sehr zeitnah, den dazugehörigen Anschlussinhaber feststellen. Trotzdem sollte man sich nicht zu sicher sein. Die Ermittlung von IP-Adressen kann im Einzelfall, zum Beispiel wenn die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Server von Anbietern erlangen, möglich sein. Gerade wer sich bei illegalen Portalen vielleicht noch registriert hat, um qualitativ bessere Streams oder weniger Werbung gegen Bezahlung zu bekommen, kann zudem unter Umständen schnell ermittelt werden, weil er sogar persönliche Daten hinterlassen. Und man sollte sich immer bewusst sein: Wer illegal Filme, Serien, die Bundesliga etc. streamt, begeht eine Rechtsverletzung und auch wenn es fünf Jahre keine Auswirkungen hat, kann eines Tages eine Abmahnung kommen.

    Auf der zweiten Seite verraten wir euch, was eine Abmahnung kostet, sprechen über legale Alternativen und erklären, warum es nicht den einen Anbieter gibt, bei dem man alles schauen kann...

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