Seit 1983 stand der 1974 veröffentlichte Selbstjustiz-Reißer „Ein Mann sieht rot“ mit Charles Bronson auf dem Index. Indiziert wurde damals die VHS-Version, aber auch die später veröffentlichten ungekürzten DVD und Blu-ray-Releases bekamen Folgeindizierungen. Wie nun Schnittberichte.com berichtet, gab es einen Antrag auf Listenstreichung, dem stattgegeben wurde. Nach 35 Jahren steht der Film so nicht mehr auf dem Index. Bereits 2017 wurden „Death Wish 3 – 5“ gestrichen, der aufgrund einer harten Vergewaltigungsszene umstrittene „Der Mann ohne Gnade – Death Wish II“ steht dagegen weiter auf dem Index.
Die bisherige Indizierung von „Ein Mann sieht rot“ hatte zur Folge, dass der Titel nicht offen angeboten werden durfte. Praktisch bedeutet dies, dass gerade große Ketten und Elektronikmärkte diesen überhaupt nicht im Sortiment führen. Ein Verkaufsverbot geht damit aber nicht einher. So konnte man als Erwachsener die indizierte, ungekürzte Fassung von „Ein Mann sieht rot“ beim gut sortierten Händler (ob offline oder online) schon die ganze Zeit über ganz legal – quasi „unter der Ladentheke“ – kaufen.
Ein Mann sieht rotEine Folge der Listenstreichung ist zudem, dass der deutsche Verleih eine FSK-Neuprüfung beantragen kann und anschließend den neu bewerteten Film ganz regulär mit Logo auf dem Cover veröffentlichen kann. Auch für TV-Sender hat dies Folgen.
Zwar gab es früher ungekürzte TV-Ausstrahlungen von „Ein Mann sieht rot“, doch seit einer Änderung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 sind ungeschnittene Ausstrahlungen indizierter Filme in Deutschland – sowohl im Free- als auch im Pay-TV – nicht möglich. Nach der Neuprüfung kann Michael Winners Thriller mit Charles Bronson also auch wieder im Fernsehen laufen.
Ab dem 8. März 2018 kann man die Geschichte eines unbescholtenen Bürgers, der nach einem Überfall auf seine Familie das Gesetz selbst in die Hand nimmt, übrigens wieder im Kino sehen. Inszeniert von Eli Roth („Hostel“) kommt dann das Remake „Death Wish“ in die hiesigen Lichtspielhäuser. Das Remake ist ab 18 Jahren freigegeben.