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    Trotz vorhandenem Material: Testament von Robin Williams verhindert Nutzung seiner Stimme für "Aladdin 4"

    Disney soll über so viel Material von Robin Williams verfügen, dass damit ein vierter „Aladdin“-Film realisierbar wäre. Doch das Testament des Schauspielers verhindert dies nun…

    CBS

    Die Sunday Times Of London zitierte jüngst einen ungenannten Disney-Insider, der verriet, dass der Mäusekonzern noch über so viele ungenutzte „Aladdin“-Aufnahmen von Robin Williams als Flaschengeist Genie verfügt, dass es möglich wäre, daraus einen vierten Animationsfilm zu stricken – mit dem verstorbenen Schauspieler als Genie. Es sei auch durchaus möglich, dass man dieses Projekt über kurz oder lang angehen werde. Ist es allerdings wohl nicht…

    Wie Vulture und der Hollywood Reporter berichten, hat sich der im August 2014 verstorbene Schauspieler in allen seinen Verträgen vorbehalten, dass zusätzliches Material von ihm nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmungen weitergenutzt werden dürfe. Der Grund für diese Klausel: Improvisationskönig Robin Williams machte bei Film- und Synchronaufnahmen oft so viele zusätzliche Szenen aus dem Stegreif, die dann nur teilweise in den finalen Fassungen untergebracht werden konnten, dass er verhindern wollte, dass diese plötzlich ohne sein Einverständnis in anderen Projekten landen.

    Da Williams nun nicht mehr lebt, stünde grundsätzlich dieses Einverständnis seinen Erben zu. Wie bereits im März 2015 bekannt wurde, hat Williams aber in seinem Testament festgelegt, dass er für 25 Jahre die Nutzung solcher Aufnahmen und seines Bildnisses allgemein verweigere. Es dürfen also weder nicht verwendete Filmszenen noch die besagten „Aladdin“-Synchronaufnahmen genutzt werden. Zudem ist es zum Beispiel auch nicht möglich, ein Hologramm von Williams zu nutzen oder den Schauspieler in Werbespots einzubauen. Angeblich wollte der Schauspieler damit verhindern, dass seine Frau und seine Kinder mit Erbsteuer- und Strafzahlungen für den Wert dieses Nachlasses belastet werden. Ein ähnliches Problem beschäftigt nämlich die Erben von Michael Jackson, von denen die Regierung 500 Millionen Dollar an Steuern und fast 200 Millionen Dollar an Strafzahlungen fordert.

    Wie Vulture berichtet, hat man bei Disney angesichts dieser Rechtslage auch alle Pläne für eine weitere Fortsetzung des Animationsfilms „Aladdin“ beerdigt. Zuvor gab es mit „Dschafars Rückkehr“ und „Aladdin und der König der Diebe“ zwei Sequels, die direkt für den Heimkinomarkt produziert werden. Beim dritten Teil, „Aladdin und der König der Diebe“, war Williams übrigens wieder mit an Bord, nachdem er beim zweiten Teil absent war, weil er sich zu dieser Zeit mit Disney wegen ausgerechnet der hier auch einschlägigen Vertragsklauseln gestritten hatte. Der Mäusekonzern nutzte nämlich ohne Einverständnis des Schauspielers Stimmaufnahmen von diesem für „Aladdin“-Merchandising-Produkte.

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