Neuer "Superman"-Film: Klage soll Kinostart des kommenden DC-Blockbusters verhindern!
Björn Becher
Björn Becher
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Seit mehr als 20 Jahren schreibt Björn Becher über Filme und Serien. Hier bei FILMSTARTS.de kümmert er sich um "Star Wars" - aber auch um alles, was gerade im Kino auf der großen Leinwand läuft.

Es soll das Auftaktfanal im Kino für ein gigantisches neues DC-Franchise werden. Doch nun blickt James Gunns „Superman“ juristischen Problemen ins Auge. Die Erben von „Superman“-Miterfinder Joe Shuster wollen den Start in einigen Ländern verhindern.

Mit der in Deutschland noch nicht verfügbaren Serie „Creature Commandos“ hat das neue DC-Universum unter der Leitung von James Gunn zwar schon begonnen, doch so richtig, wird es mit dem Kinostart von „Superman“ im Juli 2025 losgehen. Zumindest ist das der Plan. Nun gibt es eine juristische Hürde.

Die Erben von „Superman“-Original-Zeichner Joe Shuster haben heute in New York Klage gegen die Veröffentlichung des Films in Kanada, Großbritannien, Irland und Australien eingereicht. Deutschland ist zwar nicht dabei, sodass eine Veröffentlichung hierzulande nichts im Wege steht. Da man aber einen weltweiten Blockbuster-Start plant, könnte diese Klage geeignet sein, den gesamten Veröffentlichungsplan zu verzögern. Die Klägerseite will erreichen, dass der Kinostart vorläufig verboten bleibt, bevor es einen umfangreichen Jury-Prozess gegeben hat.

Ob der beginnende Rechtsstreit am Ende einen Kinostart von „Superman“ in diesen Ländern sogar komplett verhindert, wird sich zeigen. Bei Warner ist man sich in einer ersten Stellungnahme sicher, dass man das Gesetz auf seiner Seite hat. Es geht um einige juristische Details in einem Streit, der schon lange schwelt.

Das steckt hinter dem Streit um die "Superman"-Rechte

„Superman“ wurde in den 1930er-Jahre gemeinsam von Autor Jerry Siegel und Zeichner Joe Shuster erfunden. Allerdings schlossen sie 1938 für gerade einmal 130 Dollar einen Vertrag mit der Vorgängerfirma des heutigen Comic-Giganten DC, um Superman zu veröffentlichen. Als ihr Superheld zum Erfolg wurde, wollten sie beteiligt werden. Stattdessen wurden sie gefeuert, als sie 1947 Klage einreichten. Seitdem beschäftigt die Gerichte immer wieder die Frage, wem Superman gehört. Verkauften Siegel und Shuster damals für 130 Dollar ihre gesamten Rechte oder nur die ersten 13 Comic-Seiten? Auch nach dem Tod der beiden Erfinder setzten ihre Erben die gerichtlichen Auseinandersetzungen fort, zogen dabei aber nicht immer an einem Strang.

1992 trafen so Shusters Geschwister nach dem Tod des Zeichners eine Übereinkunft mit DC Comics. Für 25.000 Dollar jährlich darf DC die Figur nun auf jeden Fall nutzen. Diese Übereinkunft war 2013 die Grundlage eines Gerichtsurteils, welches den Fall zu beenden schien. Egal wie man den ursprünglichen Vertrag von 1938 auslege, mit der Übereinkunft von 1992 sei die Lage zugunsten von DC geklärt.

Das britische Urheberrecht eröffnet einen geklärten Streit wieder

Allerdings scheint es einen neuen Ansatz zu geben, der erklärt, warum ausgerechnet die Filmveröffentlichung in diesen vier Ländern angegriffen wird. Sie alle haben das britische Rechtssystem. Dort ist das Urheberrecht eng mit der Person des Schöpfers verbunden und umfasst sowohl wirtschaftliche als auch moralische Rechte. Diese Rechte sind teilweise unveräußerlich und bleiben stets beim Urheber. Es wird daher argumentiert, dass Schöpfer (oder ihre Erben) in diesem Rechtssystem stets Einfluss auf die Nutzung ihres Werkes ausüben können – und somit der neue Kinofilm von James Gunn ihrer Zustimmung bedurft hätte. Ob das auch ein amerikanisches Gericht so sieht, bleibt offen.

Wir sind überzeugt, dass der Kinostart von „Superman“ trotzdem über die Bühne gehen wird. Sollte die Klage Aussichten auf Erfolg haben, wird man die Klägerseite sehr wahrscheinlich mit der Zahlung einer Geldsumme zum Einlenken bringen können. Aber Hollywood-Studio Warner und Comic-Gigant DC dürfte natürlich daran gelegen sein, erst einmal vor Gericht zu obsiegen – um zu verhindern, dass man künftig bei jedem Kinofilm die Erben der Schöpfer beteiligen muss. Ein sich hinziehender Prozess könnte am Ende dazu führen, dass sich ein Kinostart verzögert. Die Chancen dafür mögen nicht groß sein, ausschließen kann man es aber nicht.

James Gunn plant derweil weiter sein DC-Universum. Was es davon zuletzt zu vermelden gab, steht in der folgenden Nachricht:

Noch vor dem "Superman"-Kinostart: Fortsetzung für James Gunns erstes Projekt im neuen DC-Universum bestätigt!

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