Wie das Label Mediacs auf Facebook mitteilt, ist „Die Säge des Todes“ nicht mehr beschlagnahmt. Im Jahr 2023 soll es daher unter dem Label Colours Of Entertainment eine Heimkino-Veröffentlichung geben. Es wäre die erste ungekürzte Heimkino-Veröffentlichung des Films in Deutschland.
„Die Säge des Todes“ kam 1981 in wenige Kinos und erschien vor allem auf VHS. Diese Heimkino-Veröffentlichung war aber bereits gekürzt – und trotzdem noch zu brutal. 1983 kam es so zur Indizierung, 1986 folgte sogar die Beschlagnahmung durch das Amtsgericht München. Ungekürzte Veröffentlichungen gab es so bislang nur im Ausland. Das wird sich nun also ändern.
Das ist "Die Säge des Todes"
Damit erscheint ein Film hierzulande, der wohl nicht herausragend ist, aber doch ein schönes Stück deutscher Filmgeschichte darstellt. Denn als überall auf der Welt Slasher wie John Carpenters Mega-Klassiker „Halloween“ Erfolge feierten, kam man in Deutschland auf die Idee, dem nachzueifern. Die beiden so umtriebigen wie legendären Produzenten Wolf C. Hartwig (u. a. „ Schulmädchen-Report“-Reihe und „Steiner – Das eiserne Kreuz“) und Karl Spiehs (landete später mit seiner Firma Lisa Film u. a. Hits mit den Gottschalk-Krüger-Blödel-Komödien wie „Die Supernasen“) schlossen sich dafür zusammen.
Sie heuerten den spanischen Regie-Tausendsassa Jesus „Jess“ Franco an. Mit Olivia Pascal („Sunshine Reggae auf Ibiza“, „Schwarzwaldklinik“) in der Hauptrolle inszenierte er die Geschichte einer jungen Frau, die an der sonnigen Costa del Sol doch eigentlich nur eine Fremdsprache lernen will, aber feststellen muss, dass dort ein psychopathischer Mörder sein Unwesen treibt.
Streaming-Tipp: Surrealistischer Wahnsinn in einem zeitlosen Thriller-Meisterwerk, das alles in Frage stelltDer Verdacht fällt auf Miguel (Alexander Waechter), der auch nicht ganz zufällig so heißt, sondern auch einige Parallelen zu „Halloween“-Bösewicht Michael Myers aufweist. Er wurde gerade frisch aus der Psychiatrie entlassen, wo er einsaß, nachdem er ein Mädchen vergewaltigt und wild mit einer Schere auf sie eingestochen hat. Der muss daher doch der Täter sein? Und dann verfolgt er unsere Hauptfigur auch noch, von der er besessen zu sein scheint.
Was folgt, schlägt aber einige Volten, hat mehrere damals ja im deutschen Kino noch sehr präsente Nacktszenen zu bieten und vor allem viel blutiges Gemetzel – wie erwähnt sogar deutlich zu viel für deutsche Sittenwächter, Behörden und am Ende auch das Amtsgericht München. Dieses stellte nämlich 1986 fest, dass „Die Säge des Todes“ aufgrund einer ganzen Reihe von brutalen Szenen „gewaltverherrlichenden Charakter erhält“ und daher „die Verbreitung gemäß § 131 StGB zu verbieten" sei.