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    Scarlett Johansson macht weiter Filme mit Disney: Großer "Black Widow"-Rechtsstreit beigelegt
    Björn Becher
    Björn Becher
    -Mitglied der Chefredaktion
    Als zugelassener Rechtsanwalt interessiert sich Björn Becher auch für alle Filmthemen mit Jura-Bezug – von Justizfilmen über Fragen des Jugendschutzes bis hin Hollywoods Branchenprozessen.

    Es sorgte für Schlagzeilen, dass Scarlett Johansson Disney verklagt, weil das Maushaus den MCU-Film „Black Widow“ auch auf die Streamingplattform Disney+ packte. Weitere Projekte mit ihr schienen keine Zukunft zu haben. Doch nun gibt's Frieden.

    Disney und seine verbundenen Unternehmen

    Scarlett Johansson sah im parallelen Streamingstart von „Black Widow“ einen Vertragsbruch. Ihr sei nicht nur ausdrücklich der exklusive Kinostart zugesichert worden, sondern auch ihr Salär sei daran orientiert gewesen. Schließlich umfasste diese eine Beteiligung an den Einnahmen, welche durch den Parallelstart ihrer Ansicht nach geschmälert wurde.

    Nur die reine Klage wäre wohl noch kein Grund für das Ende der Beziehung von Disney und dem Superstar gewesen. Das kommt in Hollywood immer wieder mal vor. Allerdings war es schon außergewöhnlich, wie böse beide Seiten bzw. die PR- und Anwaltsteams übereinander redeten und man sich versuchte, gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben bzw. die Meinung der Öffentlichkeit zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Doch das ist nun alles Geschichte.

    Angeblich 40 Millionen Dollar Entschädigung

    Wenige Tage nach der ersten Gerichtsanhörung zum Fall gaben beide Seiten bekannt, dass man sich geeinigt habe. Details der Einigung wurden natürlich nicht verraten und sind geheim. Das Branchenmagazin Deadline berichtet aber, dass laut eigenen Quellen Disney am Ende mehr als 40 Millionen Dollar zusätzlich an Johansson zahlen werde.

    » "Black Widow" auf Disney+*

    Dass eine hohe Summe gezahlt wird, dürfte auch ein Signal an weitere Stars sein, dass sie sich keine Sorgen machen und bei einem möglichen Streamingstart außerhalb der Reihe entschädigt werden. Diese Politik scheinen die großen Filmkonzerne ohnehin zu fahren. Disney soll bereits Dwayne Johnson und Emily Blunt (für „Jungle Cruise“) sowie Emma Stone (für „Cruella“) mit hohen Summen abgefunden haben. Auch Konkurrent Warner griff wohl tief in die Tasche, um Regisseur*innen und Stars zu besänftigen, nachdem man entschied, alle Kinofilme 2021 in den USA parallel bei Streamingdienst HBO Max abzulegen.

    Was dagegen öffentlich ist, sind die Stellungnahmen beider Parteien. Und die sollen deutlich machen, dass man rundum Frieden geschlossen hat. Johansson zeigt sich „unglaublich stolz“ hinsichtlich der gemeinsamen Arbeit und freut sich laut Mitteilung darauf, die Zusammenarbeit mit Disney fortzusetzen.

    "Tower Of Terror" soll nun kommen

    In die Zukunft wird auch bei der Stellungnahme von Disney geblickt und gleich eines aus einer laut Aussage ganzen Reihe von kommenden Projekten erwähnt, bei denen man wieder zusammenarbeiten werde: „Tower Of Terror“.

    Im Juni 2021 wurde angekündigt, dass in Kooperation mit Scarlett Johansson ein Kinofilm rund um die legendäre Disneypark-Attraktion entstehen soll. So etwas hat ja schon bei „Fluch der Karibik“ und mittlerweile auch „Jungle Cruise“ bestens geklappt. Aufgrund des Rechtsstreits gab es hinter dem Prestigeprojekt ein ganz dickes Fragezeichen. Nun ist also klar: Es wird kommen.

    Um was es genau geht, ist nicht bekannt. Es ist nur klar, dass es im Gegensatz zur ersten Verfilmung der Attraktion, dem leider aktuell in Deutschland weder auf DVD, Blu-ray noch im Streaming verfügbaren TV-Film „Im Jenseits sind noch Zimmer frei“, ein groß gedachter Kino-Blockbuster werden soll. Im Disneyland Paris ist der „Tower Of Terror“ aber zum Beispiel ein verfluchtes Hollywood-Hotel, in dem es spukt. Der als Vorlage würde ziemlich großartige Bilder für einen Kinofilm ermöglichen. Das Drehbuch schreibt auf jeden Fall „Alles steht Kopf“-Autor Josh Cooley. Johansson wird den Film produzieren und die Hauptrolle übernehmen.

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