Tolkien-Erben vs. "Der Hobbit"
Darum geht's: Hollywood hat sich die Rechte an „Der Hobbit“ bereits in den 1960ern gesichert. Und weil die Welt damals noch ganz anders aussah, haben die Tolkien-Erben 50 Jahre später die Produzenten der Verfilmung von Peter Jackson verklagt. Denn damals hätten diese zwar die Rechte an Produkten wie Spielfiguren, Kleidung und Papierwaren erworben, aber zum Start von „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ gab es auch jede Menge technologisch fortschrittliches Merchandising wie Videospiele und Klingeltöne, an die bei der Vertragsunterzeichnung eben noch niemand gedacht haben konnte. Für die Tolkien-Erben war das Vertragsbruch: Sie klagten auf 80 Millionen Dollar.
Das Studio Warner Bros. hielt mit einer eigenen Klage dagegen. Weil nun aufgrund der unbegründeten Forderungen der Erben und der schwebenden Klage keine Lizenzvereinbarungen über Online-Spiele getroffen werden konnten, sei der Wert der Marke „Hobbit“ erheblich gesunken. Dafür sollte Schadenersatz her.
Die Erben reagierten ihrerseits mit einer Gegenklage und bezichtigten Warner Bros. der Schikane: Das Studio wolle mit seiner Klage nur den ganzen Prozess verzögern und die Durchsetzung des Rechts so verhindern.
Das ist draus geworden: Der erbitterte Rechtsstreit zog sich noch weitere Jahre hin, bis 2017 eine Sprecherin von Warner Bros. verlauten ließ: „Die Parteien freuen sich, dass sie die Angelegenheit einvernehmlich gelöst haben und freuen sich ebenso darauf, in Zukunft zusammenzuarbeiten.“