Sarah Deming vs. "Drive"
Darum geht's: Nachdem die US-Amerikanerin Sarah Deming den actiongeladenen Trailer zu Nicolas Winding Refns Meisterwerk „Drive“ gesehen hatte, nahm sie an, der Film wäre eine pausenlose Auto-Hetzjagd im Stile von „Fast And The Furious“. In dieser Erwartung hat sie sich dann auch eine Kinokarte gekauft – und war anschließend über das Ergebnis dermaßen enttäuscht, dass sie den amerikanischen Filmverleiher FilmDistrict wegen bewusster Irreführung verklagte.
Neben der Erstattung des Eintrittspreises verlangte Deming, dass irreführende Trailer allgemein zukünftig nicht mehr gezeigt werden dürfen. Ihr Vorwurf: Der Film habe einfach nicht gehalten, was der Trailer versprochen hat. Und weil ihr das nicht genug war, setzte sie in ihrer Klage auch noch den Vorwurf obendrauf, der Film sei antisemitisch.
Das ist draus geworden: Die Klage wurde schnell abgewiesen, aber ein eifriger Anwalt wollte nicht kleinbeigeben und ging in der Sache durch mehrere Instanzen, zuletzt unterstellte er 2017 auch einem der mit dem Fall befassten Richter Antisemitismus.