Ehrenplatz: „Hostel 2“
Zwar wurde dieses Poster nicht verboten, aber es wurde erst nach der Erfüllung einer verdammt merkwürdig klingenden Auflage zugelassen: Die Macher mussten zunächst anhand eines Belegs von der Schlachterei nachweisen, dass es sich tatsächlich um das Fleisch eines Wildschweins und nicht um Menschenfleisch handelt.