Hier ist die Begründung ein wenig komplizierter: Zunächst hat die MPAA das Poster wegen seiner grausamen Darstellung einer Folterung verboten. Dies konnten die Macher dann umgehen, indem sie die aus dem Sack ragende Hand einfach durch einen Fuß ersetzten. Denn während die sich in den Boden krallende Hand zeigt, dass das Opfer noch lebt (also Folter), deutet ein einfach mitschleifender Fuß darauf hin, dass das Opfer eh schon tot ist (und Mord ist im Gegensatz zu Folter kein Problem).
Manchmal muss man eben erst einmal nachweisen, dass es sich da auf dem Plakat tatsächlich nur um Wildschweinfleisch handelt...