Wie wir im April 2012 berichtet hatten ist der siebte Teil der "Saw"-Reihe dem Amtsgericht Tiergarten in die Falle gegangen und wurde in seiner Unrated-Version bundesweit beschlagnahmt. Grund dafür sei der für Horrorfilme übliche Paragraph §131 des StGB, der Gewaltverherrlichung oder Gewaltverharmlosung untersagt. Gegen eben diesen Paragraphen habe die Unrated-Fassung von "Saw 3D - Vollendung" in 14 Szenen verstoßen. Nicht von dem Urteil betroffen war die Fassung mit dem FSK-Siegel "Keine Jugendfreigabe / ab 18", die um insgesamt eine Minute und neunzehn Sekunden gegenüber der Unrated-Fassung gekürzt ist.
Der Verleih Studiocanal legte jedoch Einspruch gegen das Urteil ein. Zwar ist die Argumentation seitens Studiocanal noch nicht bekannt, doch hatte man damit Erfolg. Durch einen Beschluss vom 12.12.2012 ist die Unrated-Version "Saw 3D – Vollendung" ab Januar 2013 nicht mehr bundesweit beschlagnahmt und nur noch auf Liste A indiziert. Weiterhin auf Liste B indiziert – und somit weiterhin in der Gefahr eines Tages beschlagnahmt zu werden – sind die Teile 3 und 5 des Franchises.
Auch für "Cliffhanger" mit Sylvester Stallone gibt es gute Nachrichten. Der seit knapp 19 Jahren indizierte Bergsteiger-Actionfilm wird nicht mehr in den Listen der Bundeprüfstelle geführt und kann somit wieder beworben und mit dem Prüfsiegel "Keine Jugendfreigabe" vertrieben werden.