Am 27. Februar 2012 lehnte das Koblenzer Gericht eine Beschwerde eines farbigen Deutschen ab, der geklagt hatte auf Grund seiner Hautfarbe seinen Personalausweis zeigen musste als mit dem Zug unterwegs war. Die Richter urteilten, dass die Hautfarbe ein ausreichender Grund sei um die Personaldaten zu überprüfen.