Mein Konto
    "Cujo", "Feuerkind" und Co.: Stephen King holt sich Filmrechte an seinen größten Hits zurück

    Der Horrorpapst Stephen King holt sich die Kontrolle über Lizenzen an einigen seiner wichtigsten Werke zurück, darunter „Cujo“, „Feuerkind“ und „Kinder des Zorns“.

    Warner Bros Entertainment Inc.

    2017 ist in filmischen Belangen ein gutes Jahr für Stephen King: Im Kino laufen die King-Adaptionen „Der dunkle Turm" (Start: 10. August 2017) und „Es“ (Start: 28. September 2017), auf dem kleinen Bildschirm sind unter anderem „Mr. Mercedes“ und „Der Nebel“ (seit dem 25. August 2017 auf Netflix) am Start. Dass in den kommenden Jahren noch mehr Verfilmungen berühmter Werke des Horror-Autors auf den Markt kommen, ist sehr wahrscheinlich, und bei einigen dürfte King bald auch wieder über die kreative Kontrolle verfügen. Wie Zerner Law (via Bloody Disgusting) berichtet, hat Stephen King einen Antrag eingereicht, um die Filmrechte an sechs Romanen zurückzugewinnen, die laut US-amerikanischem Recht nach 35 Jahren vom Autor zurückverlangt werden dürfen.

    Dies betrifft die Rechte an „Cujo“, „Kinder des Zorns“, „Der Feuerteufel“ bzw. „Feuerkind“ (so heißt der Roman), „Katzenauge“, „Dead Zone“ und „Creepshow – Die unheimlich verrückte Geisterstunde“. Laut Zerner Law wird King ab dem 1. September 2018 wieder über die Kontrolle bei etwaigen Verfilmungen verfügen bzw. kann diese in Form von neuen Verträgen wieder abtreten. Alle aktuell geplanten Verfilmungen dieser sechs Werke jedoch, die zu diesem Stichtag nicht nachweislich in einer fortgeschritteneren Form der Produktion sind, werden hinfällig.

    Bereits seit einiger Zeit sind unter anderem Remakes zu „Cujo“ (unter dem Arbeitstitel „C.U.J.O.“ für „Canine Unit Joint Operations“) mit Lang Elliot als Regisseur und Drehbuchautor und zu „Feuerteufel“ mit Akiva Goldsman auf dem Regiestuhl geplant. Sollte in diese Projekte bis zum 1. September 2018 nicht deutlich Bewegung kommen, müssen sie auf Eis gelegt werden. Derweil hat King ab diesem Tag wieder das volle Recht, über etwaige Adaptionen und Fortsetzungen mit interessierten Studios neu zu verhandeln und seine Bedingungen zu diktieren – zumindest, wenn das filmische Ergebnis in den USA gezeigt werden soll, den die Aufkündigung der Lizenzen nach 35 Jahren betreffen lediglich das US-Recht.

     

    facebook Tweet
    Ähnliche Nachrichten
    Das könnte dich auch interessieren
    Back to Top