Die „Conjuring“-Reihe war schon das Zentrum so einiger juristischer Streitigkeiten. Die Eigentümer des Horror-Hauses klagten gegen Warner wegen Fans, die sie belästigten, und ein Produzent behauptete, der eigentliche Rechteinhaber zu sein. Nun hat laut dem Hollywood Reporter der Buchautor Gerald Brittle eine neue Klage eingereicht: Er will 900 Millionen Dollar und den Start des Spin-off-Sequels „Annabelle 2: Creation“ verhindern. Seine Klage hat dabei einige interessante Aspekte, weil er sich zum Beispiel zunutze machen will, dass die Geschichten in den Filmen nicht (!) wahr sind… Aber der Reihe nach.
Gerard Brittle veröffentlichte 1980 das Buch „The Demonologist: The Extraordinary Career Of Ed And Lorraine Warren“ über die Arbeit des Dämonologen-Ehepaares Ed und Lorraine Warren. Im Vertrag wurde dabei angeblich vereinbart, dass es dem Ehepaar Warren nicht erlaubt sei, konkurrierenden Werken über ihre Arbeit zuzustimmen. Dagegen sei mit den Filmen „Conjuring – Die Heimsuchung“, „The Conjuring 2“ und „Annabelle“ verstoßen worden. Ein weitere Verstoß sei mit dem kommenden Film „Annabelle 2: Creation“ zu erwarten. Deswegen dürfe letzterer nicht veröffentlicht werden und für die vorherigen sei Schadenersatz fällig.
Die Klage richtet sich nun gegen die Produktionsfirmen Warner und New Line sowie Macher James Wan, weil diese laut Brittles Anwälten von der Vereinbarung wussten oder hätten wissen müssen. So heißt es in der 355 Seiten langen Klagebegründung laut dem Hollywood Reporter, dass eine Firma wie Warner mit ihren Ressourcen und ihren vielen Anwälten, die darauf spezialisiert sind, zu prüfen, ob ein Projekt bestehende Rechte verletzt, den bestehenden Deal hätte entdecken müssen. Man gehe daher davon aus, dass die Beklagten diesen bewusst ignoriert hätten. Darauf deute auch hin, dass man herausgefunden habe, dass New Line die Drehbuchautoren extra angewiesen hätte, Brittles Buch nicht zu lesen, weil man die Rechte daran nicht habe. Man habe also über das Buch Bescheid gewusst und hätte mit diesem Wissen klären müssen, welche Verträge mit den Warrens geschlossen wurden. Zudem verweist der Kläger auf einen Tweet von Regisseur James Wan, der bereits aus dem Jahr 2011 stammt. Dabei lobte der Filmemacher das Buch als „das furchteinflößendste, das er je gelesen habe.“
Dass Brittle nun erst so spät tätig wird, begründen seine Anwälte auch und haben dabei ein besonderes As im Ärmel. Schon nach dem Start von „Conjuring – Die Heimsuchung“ und vor der Veröffentlichung von „The Conjuring 2“ habe man versucht, gegen Warner vorzugehen. Der Filmverleih habe sich damals damit verteidigt, dass die Filme nicht auf Brittles Buch basieren, sondern auf „historischen Fakten“. Auf solche könne der Autor keine exklusiven Rechte haben. Doch nun argumentieren die Anwälte von Brittle, dass diese Verteidigung nicht mehr greife. Die angeblich wahren Geschichten der Dämonologen seien nämlich erfunden. Brittle habe bei der Veröffentlichung seines Buches auch noch den Geschichten der Warrens geglaubt, doch wisse mittlerweile, dass diese alle erlogen seien. Somit können sich die Macher der Filme auch nicht darauf beruhen, dass sie wahre Begebenheiten verfilmen.
Der Umfang der Klage und die dafür nötigen zeitaufwändigen Recherchen sind wohl neben dem vorherigen Anlauf vor allem der Grund dafür, dass Brittle erst fast vier Jahre nach dem Start der „Conjuring“-Reihe im Kino die Klage eingereicht hat. Wie der Hollywood Reporter berichtet, hat Warner bisher noch keine Stellungnahme abgegeben, da ihnen die Klage noch nicht zugestellt wurde. Da man mit dem Franchise große Pläne hat, wird man sicher alles dransetzen, sich dagegen zu verteidigen. Neben dem in Deutschland für den 24. August 2017 eingeplanten „Annabelle 2: Creation“ soll noch ein weiteres Spin-off mit dem Titel „The Nun“ folgen und auch „The Conjuring 3“ ist in Arbeit.